In der Öffentlichkeit Burka-Verbot in Dänemark tritt in Kraft
Kopenhagen (dpa) - Ähnlich wie in Frankreich und Österreich dürfen die Menschen ab sofort auch in Dänemark nicht mehr in der Öffentlichkeit ihr Gesicht verhüllen.
Das seit heute geltende Verbot umfasst neben Ganzkörper- bzw. Gesichtsschleiern wie Burkas und Nikabs auch Sturmhauben, Ski- oder andere gesichtsbedeckende Masken sowie falsche Bärte, wie aus einer Erklärung des Justizministeriums in Kopenhagen hervorgeht. Das dänische Parlament hatte das Verbot im Mai beschlossen - Verstöße sollen künftig mit Geldbußen zwischen umgerechnet 134 bis zu 1340 Euro geahndet werden.
In Kopenhagen und Aarhus waren für den Nachmittag Protestkundgebungen geplant - zu diesem Anlass sollten die Demonstranten nach Polizeiangaben auch ihr Gesicht verhüllen können, ohne eine Strafe zu riskieren. „Die Demonstrationen werden als Teil der Meinungs- und Versammlungsfreiheit angesehen“, sagte der dänische Polizist Benny Ochkenholt dem öffentlich-rechtlichen Sender DR zur Begründung. Auf dem Weg zur Demo und nach Hause sei die Verhüllung des Gesichts allerdings nicht erlaubt.
Nicht unter das Verbot fallen sollen künftig Winterbekleidung wie Schals sowie Kostüme und Masken zum Karneval oder zu Halloween. Kritiker bemängeln, die Verbots-Regeln seien nicht ausreichend ausgearbeitet. Eine Studie aus dem Jahr 2010 hatte ergeben, dass ein Burka-Verbot bis zu 200 Frauen in Dänemark treffen könnte, die sich voll verschleierten. Dänemark hat etwa 5,7 Millionen Einwohner.
Die Vollverschleierung ist in einigen anderen europäischen Ländern ebenfalls verboten. In Frankreich und Belgien existieren bereits seit 2011 entsprechende Regeln, in Österreich seit dem 1. Oktober 2017.
In der Alpenrepublik soll das Gesetz explizit die Integration von Muslimen durch Anpassung an europäische Sitten fördern - Verstöße kosten bis zu 150 Euro. In der öffentlichen Diskussion spielt die Regelung keine große Rolle mehr. Weil das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sichtbar sein muss, fallen auch die besonders bei asiatischen Touristen beliebten Atemschutzmasken unter das Verbot. Laut einer Zwischenbilanz der österreichischen Behörden ein halbes Jahr nach Einführung des Verbots waren rund 50 Menschen angezeigt worden.
In Frankreich werden Verstöße gegen das Verbot für Ganzkörperschleier mit 150 Euro bestraft. Wie die Tagezeitung „Le Monde“ Ende Mai berichtete, wurden seit Einführung des Gesetzes etwas mehr als 1600 kostenpflichtige Verwarnungen ausgestellt.
Wer sich in Belgien wiederholt nicht an die Regeln hält, kann sogar mit mehreren Tagen Haft bestraft werden. Größere Diskussionen über die Regelung gab es zuletzt allerdings auch hier nicht mehr. Grund dafür dürfte auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sein. Dieser hatte 2017 eine Beschwerde von zwei Musliminnen zurückgewiesen, die aus religiösen Gründen einen Nikab tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt. Der Gerichtshof wertete das belgische Verschleierungsverbot dennoch als zulässig. Die Verhüllungsverbote hätten zum Ziel, die Bedingungen des Zusammenlebens zu garantieren, hieß es in dem Urteil.
In Deutschland gibt es kein generelles Verbot für Ganzkörper- oder Gesichtsschleier. Hessen erließ 2011 allerdings ein Verbot für den öffentlichen Dienst. Niedersachsen verbot im August 2017 die Vollverschleierung an Schulen. In Bayern dürfen Gesichtsschleier seit vergangenem Jahr nicht mehr in Schulen und Kindergärten getragen werden. Schätzungen zufolge verhüllen bundesweit einige Hundert Frauen ihr Gesicht.