Visum und Reisekosten Einreise in die USA: Bestimmungen und Rechtslage
Berlin (dpa/tmn) - Personen, die vom US-Einreiseverbot für Bürger mehrerer mehrheitlich muslimischer Staaten betroffen sind, können bisher angefallene Reisekosten zumindest teilweise zurückverlangen.
Wer etwa im Besitz eines Flugtickets in die USA ist, nach den neuen Bestimmungen von US-Präsident Donald Trump aber nicht mehr einreisen kann, sollte nach Einschätzung des Reiserechtlers Paul Degott zumindest Steuern und Gebühren für das Flugticket zurückverlangen.
„Die Fluggesellschaften nehmen einen ja nicht mit, weil sie in den USA teils selbst hohe Strafen zahlen müssen, wenn sie jemanden befördern, der gar nicht einreisen darf“, sagt der Experte. Treten Betroffene den Flug nicht an, gelten sie Degott zufolge als „No-Shows“. Lufthansa hat zum Beispiel am Montag angekündigt, betroffenen Fluggästen eine kostenfreie Umbuchung oder Rückerstattung des Ticketpreises anzubieten.
Auf allen anderen Kosten bleiben Betroffene vermutlich sitzen. Dazu zählen etwa Anreisekosten zum Flughafen oder Kosten für ein beantragtes Visum. Degott rät Pauschalreisenden, die von der Neuregelung betroffen sind, die Reise zu stornieren. Hier fallen zwar Stornogebühren an. „Aber über die Angemessenheit einer Stornopauschale in diesem Fall lässt sich streiten.“
Die US-Botschaft warnt Reisende auf ihrer Webseite, keinen Visaantrag zu stellen, sollten sie unter das Einreiseverbot fallen. Auch bereits vereinbarte Visatermine sollten Betroffene nicht wahrnehmen. Unter das Einreiseverbot fallen unter anderem Staatsangehörige von Irak, Iran, Syrien, Libyen, Sudan, Somalia und Jemen. Das gelte auch für deutsche Staatsangehörige, die zusätzlich eine dieser Staatsangehörigkeiten besitzen.
Betroffen von den neuen Einreisebestimmungen sind auch Reisende, die über das Visa Waiver Program in die USA einreisen möchten. Das Programm ermöglicht deutschen Urlaubern eine visumsfreie Einreise. Sie müssen lediglich eine elektronische Einreisegenehmigung (Esta) beantragen. Doppelstaatler, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen, sind von der Teilnahme am Programm bereits seit Anfang 2016 ausgeschlossen. Durch Trumps Neuregelung dürften hier nun zusätzlich auch Doppelstaatler mit Staatsangehörigkeit von Jemen oder Somalia ausgeschlossen sein.
Reisende, die sich nach dem 1. März 2011 in Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen und Somalia aufgehalten haben, dürfen ebenfalls nicht am Visa Waiver Program teilnehmen - das wurde allerdings ebenfalls schon unter dem ehemaligen Präsidenten Barack Obama festgelegt. Bisher können Betroffene in diesem Fall ein Visum beantragen.
Wer über die USA in ein anderes Land weiterreisen will, ist möglicherweise ebenfalls von den Änderungen betroffen. Zwar sind die USA in diesem Fall nur Transitland. Nach Einschätzung von Degott könne es aber durchaus passieren, dass Betroffenen die Weiterreise verwehrt wird. Im schlimmsten Fall müssen sie auf eigene Kosten wieder zurückfliegen. Auch wem die Einreise in die USA verwehrt wird, muss den Rückflug aus eigener Tasche zahlen. Die Vereinigten Staaten haben sich auch schon vor Trumps Dekret vorbehalten, Reisende trotz gültigen Visums nicht einreisen zu lassen. Die Entscheidung über die Einreise trifft immer der Grenzbeamte.