Erneute Niederlage für Assange

Wikileaks-Gründer darf an Schweden ausgeliefert werden.

London. Wikileaks-Gründer Julian Assange hat im Kampf gegen seine Auslieferung erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen.

Der 40 Jahre alte Australier darf von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden, entschied am Mittwoch der Londoner High Court in zweiter Instanz. Schweden wirft Assange Sexualstraftaten vor. Das Gericht verwarf damit eine Berufung von Assange gegen ein Urteil in erster Instanz.

Assange hat nun eine weitere Möglichkeit zur Berufung am Supreme Court. Diese muss er binnen 14 Tagen schriftlich einreichen. Das Gericht will danach innerhalb weniger Tage entscheiden, ob die Berufung angenommen wird. Assange selbst ließ die nächsten Schritte in seinem Verfahren zunächst offen.

Schweden wirft Assange vor, sexuelle Gewalt gegen zwei Frauen ausgeübt zu haben. Er soll im August 2010 nacheinander Sex mit den beiden gehabt haben — ohne deren Einwilligung ungeschützt, wie es heißt. Das kann in Schweden als Vergewaltigung gewertet werden.

Assange dagegen argumentiert, es gebe bisher nicht einmal eine Anklage gegen ihn in Schweden. Der EU-weite Haftbefehl zu seiner Auslieferung sei nur erwirkt worden, um ihn zu einer Befragung nach Schweden zu holen. Dies sei nicht rechtens und nicht verhältnismäßig.

Außerdem hatte Assange wiederholt geltend gemacht, er fürchte eine Auslieferung von Schweden in die USA. Seine Plattform Wikileaks hatte Tausende vertrauliche Unterlagen unter anderem aus US-Botschaften an die Öffentlichkeit gebracht.

Assange lebt seit Februar unter strengen Auflagen der Polizei auf dem Anwesen eines Freundes in England.