Residenzpflicht EuGH verkündet Urteil zur Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Luxemburg (AFP) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag, inwieweit Flüchtlinge verpflichtet werden können, an dem ihnen zugewiesenen Ort wohnen zu bleiben. Betroffen sind Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz, die zwar kein Asyl bekommen, die aber wegen der Situation in ihrem Heimatland nicht dorthin zurückkehren können.

Die Regelung greift, solange die Flüchtlinge Sozialleistungen erhalten. Damit soll die Bildung soziale Brennpunkte vermieden werden, und die sozialen Lasten sollen gleichmäßig auf die Kommunen verteilen werden.