Kölner Soziologe Istanbuler Gericht hebt Ausreiseverbot für Sharo Garip auf
Istanbul (dpa) - Nach knapp zweijähriger Ausreisesperre darf der deutsche Soziologe Sharo Garip die Türkei verlassen und nach Köln zurückkehren. Ein Gericht in Istanbul hob zum Auftakt des Prozesses gegen den 51-Jährigen das Anfang 2016 gegen ihn verhängte Ausreiseverbot auf.
Das Verfahren wegen Terrorpropaganda wird aber fortgesetzt. Erst am Montag war die deutsche Journalistin Mesale Tolu aus der Untersuchungshaft in Istanbul entlassen worden, Ende Oktober der deutsche Menschenrechtler Peter Steudtner.
Für Sharo Garip endete mit der Entscheidung des Gerichts ein fast zwei Jahre währender Alptraum. Im Januar 2016 hatte der Kölner als einer von mehr als 1000 meist türkischen Akademikern einen Appell unterschrieben, in dem das harte Vorgehen der Regierung in den Kurdengebieten im Südosten des Landes kritisiert wurde. Er gehört zu zahlreichen Wissenschaftlern, die deswegen angeklagt werden.
Garip hatte damals einen Lehrauftrag im osttürkischen Van, den er wegen der Petition verlor. Die Staatsanwaltschaft verhängte außerdem eine Ausreisesperre gegen den Akademiker, der ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. „Seit zwei Jahren sitze ich hier in der Türkei fest“, sagte Garip der Deutschen Presse-Agentur und dem ARD-Hörfunkstudio Istanbul vor Prozessbeginn. „Das ist ein Freiluftgefängnis für mich.“
Auch in Deutschland können Ausreisesperren gegen Ausländer verhängt werden, denen der Prozess gemacht werden soll. Zwei Jahre sind aber aus Sicht von Experten eine unzumutbar lange Zeit. Die deutsche Botschaft bemühte sich daher schon lange, die gegen Garip verhängte Ausreisesperre aufheben zu lassen. Zum Prozess am Dienstag kam der deutsche Botschafter Martin Erdmann als Beobachter. Nach der Entscheidung des Gerichts war ihm die Erleichterung ebenso anzumerken wie Garip, der nun „so schnell wie möglich“ nach Köln ausreisen will.
Mit der Aufhebung der Ausreisesperre ist die türkische Seite der Bundesregierung nun entgegengekommen - wie zuvor schon mit der Freilassung von Peter Steudtner und Mesale Tolu aus der U-Haft. Immer noch sind aber nach Einschätzung der Bundesregierung mindestens acht Deutsche aus politischen Gründen in der Türkei hinter Gittern, darunter der „Welt“-Korrespondent Deniz Yücel. Die Familien der anderen sieben Betroffenen wünschen keine Öffentlichkeit.
„Es sind nach wie vor viele Deutsche hier in Haft oder werden festgehalten“, sagte Linken-Vizefraktionschefin Heike Hänsel. „Ich betrachte die deutschen Staatsbürger hier als Geiseln.“ Einen Frühling in den frostigen deutsch-türkischen Beziehungen sieht Hänsel daher noch lange nicht aufziehen. Die Linken-Politikerin war als einzige Bundestagsabgeordnete beim Tolu-Prozess, auch beim Verfahren gegen Garip war sie als Beobachterin zugegen.
Hänsel betont zugleich, dass eine Freilassung aus der U-Haft nicht mit einem Freispruch zu verwechseln ist. Tolu, Steudtner und auch Garip können immer noch verurteilt werden. „Es gibt bisher keine Anklage, die fallengelassen worden ist“, sagt Hänsel. „Deswegen spreche ich auch von Freilassung zweiter Klasse, denn es ist bei keinem der deutschen Staatsbürger bisher ein Freispruch erfolgt.“