Brett Kavanaugh Künftiger Supreme-Court-Richter müht sich um moderaten Ton
Washington (dpa) - Bei seiner Anhörung im US-Senat hat sich der von Präsident Donald Trump nominierte und umstrittene Supreme-Court-Richter Brett Kavanaugh bemüht, seinen Kritikern möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten.
Kavanaughs Gegner befürchten unter anderem, er könne mit seiner Stimme dazu beitragen, das Abtreibungsrecht für Frauen in den USA einzuschränken. In seiner Befragung am Mittwoch deutete Kavanaugh aber erneut an, er sehe keine Veranlassung, an einem Grundsatzurteil von 1973 zu dem Thema zu rütteln. Er beteuerte auch seine richterliche Unabhängigkeit, an der viele Trump-Gegner zweifeln. Kritischen Nachfragen dazu, ob die strafrechtliche Verfolgung eines amtierenden Präsidenten möglich sein sollte, wich er jedoch aus.
Der Supreme Court ist der Oberste Gerichtshof der USA und gilt in der US-Politik als enorm wichtige Institution. Die Auslegung der Verfassung ist hochpolitisch und stellt grundsätzliche Weichen in den wichtigsten gesellschaftlichen und politischen Fragen. Das Gericht bekäme bei einer Bestätigung Kavanaughs - die als wahrscheinlich gilt - eine klare konservative Ausrichtung auf lange Zeit. Die neun Richter sind auf Lebenszeit ernannt. Die Nominierung Kavanaughs, der als sehr konservativer Jurist gilt, ist daher politisch extrem aufgeladen.
Im Justizausschuss des US-Senats wurde Kavanaugh am Mittwoch im Detail zu seinen Rechtsansichten bei diversen Themen befragt. Viele Kritiker befürchten, dass ein konservativer ausgerichteter Supreme Court etwa einen Schwenk in der Abtreibungspolitik einleiten könnte.
Ein Grundsatzurteil aus dem Jahr 1973, das unter dem Kürzel „Roe v. Wade“ bekannt ist, legalisierte Schwangerschaftsabbrüche in den USA. Kavanaugh sagte dazu, dieser Präzedenzfall sei entschieden und in den vergangenen 45 Jahren viele Male bestätigt worden. „Ich verstehe die Bedeutung dieser Frage“, betonte er. „Ich lebe nicht in einer Blase, ich lebe in der realen Welt.“
Die demokratische Senatorin Dianne Feinstein konfrontierte Kavanaugh mit früheren Entscheidungen zum Waffenrecht. Kavanaugh hatte in Urteilen das Recht auf das Tragen von Waffen bekräftigt und etwa ein geplantes Schusswaffenverbot in der Hauptstadt Washington für verfassungswidrig erklärt. Kavanaugh räumte ein, Waffen seien gefährlich. Er sei selbst in einer Stadt mit viel Waffen-Kriminalität aufgewachsen und sei sich der Probleme bewusst. Auffallend oft verwies Kavanaugh bei der Befragung auf seine Familie und erwähnte auch seine ehrenamtliche Arbeit bei einer Essensausgabe für Arme.
Mehrfach mühte sich Kavernaugh, Zweifel an seiner Unabhängigkeit auszuräumen. Er wolle als Richter am Supreme Court stets die Gewaltenteilung beachten und sich von politischen Überlegungen nicht beeinflussen lassen. „Wer die rechtlichen Argumente auf seiner Seite hat, der gewinnt“, sagte er. „Ich bin ein unabhängiger Richter.“
Die Demokraten befürchten, dass der Jurist den Supreme Court dahingehend beeinflussen könnte, dass er eine mögliche strafrechtliche Verfolgung Trumps aus verfassungsrechtlichen Gründen verhindern könnte. Kavanaugh hatte sich 2009 dafür ausgesprochen, einen Präsidenten während seiner Amtszeit nicht mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren oder Ermittlungen zu behelligen.
Auf die Frage Feinsteins, ob ein amtierender Präsident einer Vorladung nachkommen sollte, sagte Kavanaugh: „Das ist eine hypothetische Frage.“ Die könne er nicht beantworten.
Die Anhörung hatte bereits am Dienstag begonnen und wird am Donnerstag fortgesetzt, eventuell auch noch am Freitag. Der Ausschuss stimmt später ab, ob er dem Senat empfiehlt, der Nominierung zuzustimmen, sie abzulehnen oder keine Empfehlung abzugeben.
Die Befragung wurde begleitet von Protesten. Beim Auftakt am Dienstag war es zu Tumulten auf der Zuschauertribüne gekommen. Dutzende Menschen hatten lautstark gegen Trumps Wunschkandidaten protestiert und wurden wegen Ruhestörung in Gewahrsam genommen. Auch am Mittwoch kam es wiederholt zu Zwischenrufen von der Zuschauertribüne. Die demokratischen Ausschussmitglieder beklagten außerdem eine mangelnde Offenlegung von Informationen, unter anderem von Dokumenten zur Beurteilung der beruflichen Vergangenheit des Richters.