Merkel nimmt deutsche Geheimdienste in Schutz

Berlin (dpa) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat vor dem Hintergrund der US-Spähaffäre die deutschen Geheimdienste in Schutz genommen.

„Dass Nachrichtendienste unter bestimmten und in unserem Land eng gefassten rechtlichen Voraussetzungen zusammenarbeiten, entspricht ihren Aufgaben seit Jahrzehnten und dient unserer Sicherheit“, sagte die Kanzlerin in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview der Wochenzeitung „Die Zeit“.

Sie bekräftigte, was sie zuvor unter anderem schon im Interview der Nachrichtenagentur dpa gesagt hatte: Mit dem Aufkommen neuer technischer Möglichkeiten müsse „die Balance zwischen dem größtmöglichen Freiraum und dem, was der Staat braucht, um seinen Bürgern größtmögliche Sicherheit zu geben, immer wieder hergestellt werden“. Es sei jedoch „ohne die Möglichkeit einer Telekommunikationskontrolle“ nicht möglich, den Schutz vor Terroranschlägen bestmöglich zu gewährleisten.

Vom US-Spähprogramm „Prism“ habe sie selbst erst „durch die aktuelle Berichterstattung Kenntnis genommen“, sagte Merkel. Sie forderte, in der Debatte die besonderen Beziehungen zu den USA stärker zu berücksichtigen. Sie wünsche sich, „dass wir die notwendige Diskussion mit den Vereinigten Staaten von Amerika in einem Geist führen, der bei allen mehr als berechtigten Fragen nie vergisst, dass Amerika unser treuester Verbündeter in all den Jahrzehnten war und ist“.

Vergleiche der Tätigkeit des US-Geheimdiensts NSA mit der DDR-Staatssicherheit wies Merkel scharf zurück: „Für mich gibt es überhaupt keinen Vergleich zwischen der Staatssicherheit der DDR und der Arbeit der Nachrichtendienste in demokratischen Staaten. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, und solche Vergleiche führen nur zu einer Verharmlosung dessen, was die Staatssicherheit mit Menschen in der DDR angerichtet hat.“

Auf die Frage, ob sie selbst die Berichte der Nachrichtendienste lese, wies die Kanzlerin darauf hin, dass dies in der Verantwortlichkeit des Kanzleramtsministers liege. „Seit langem ist es so, dass im Bundeskanzleramt ein Koordinator für die Nachrichtendienste des Bundes verantwortlich ist, entweder ein Staatsminister oder der Chef des Bundeskanzleramtes.“