Polen: Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts eingeschränkt
Warschau (dpa) - Das polnische Verfassungsgericht verliert einen Großteil seiner Befugnisse zur Kontrolle von Regierung und Parlament. Ein entsprechendes Gesetz der neuen nationalkonservativen Regierung trat nun in Kraft, trotz internationaler Proteste.
Die von beiden Parlamentskammern gebilligte und von Präsident Andrzej Duda nun unterzeichnete Neuregelung beschränkt die Kompetenzen der Richter drastisch.
Auch die EU-Kommission hatte die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) mehrfach gewarnt, die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts einzuschränken. Die neue Regelung schaltet nach Ansicht von Kritikern das Verfassungsgericht als Korrektiv zur PiS-Parlamentsmehrheit praktisch aus.
Unter anderem ist darin festgelegt, dass künftig eine Zweidrittelmehrheit statt der bisher einfachen Mehrheit der Verfassungsrichter notwendig ist, um Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit abzulehnen.
Da die PiS bereits einen Teil der Verfassungsrichter durch eigene Kandidaten ersetzt hat, kann sie sich auf eine Sperrminorität verlassen, die einen Einspruch gegen ihre Gesetze unmöglich macht.