Europäischer Gerichtshof Russland will Urteil zu Beslan anfechten

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland schweres Versagen während des blutigen Geiseldramas 2004 in einer Schule in Beslan vorgeworfen. Die Straßburger Richter verurteilten Moskau dazu, 409 Opfern insgesamt knapp drei Millionen Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Foto: dpa

Dabei wurde berücksichtigt, dass Russland Angehörige und Überlebende bereits teilweise entschädigt hat. Der Kreml will das Urteil anfechten. Bei dem Terrorangriff auf eine Schule starben mehr als 330 Menschen, unter ihnen mehr als 180 Kinder. Schwer bewaffnete Islamisten aus dem Konfliktgebiet Nordkaukasus nahmen damals mehr als 1100 Geiseln. Die Lage eskalierte mit mehreren Explosionen und einem stundenlangen Feuergefecht.

Der Menschenrechtsgerichtshof warf den Sicherheitskräften „erhebliche Mängel“ beim Krisenmanagement vor: „Man kommt nicht um den Schluss herum, dass der Mangel an Verantwortung und Koordination in gewissem Maße zu dem tragischen Ende der Vorfälle beigetragen hat.“

Die Verwendung von Panzerkanonen, Granat- und Flammenwerfern durch die Einsatzkräfte sei unverhältnismäßig gewesen und habe zu Opfern unter den Geiseln geführt, heißt es weiter.

Die Behörden hätten außerdem nicht genug getan, um die Tragödie zu verhindern, obwohl Hinweise auf mögliche Pläne für einen Anschlag auf eine Bildungseinrichtung in der Region vorgelegen hätten. So seien weder die Schule noch die Öffentlichkeit gewarnt worden.

Die Straßburger Richter forderten Russland dazu auf, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Es müsse insbesondere ein Bewusstsein für Einsatzregeln geschaffen werden. (Beschwerde-Nr. 26562/07 u.a.)

Der Kreml kritisierte die Entscheidung und kündigte juristische Schritte dagegen an. „Es ist unmöglich für uns, dem zuzustimmen“, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow. „Unser Land wurde mehr als nur einmal Ziel von Terrorangriffen“, sagte er. „Deshalb sind solche Urteile für uns absolut inakzeptabel.“

Moskau kann innerhalb von drei Monaten beantragen, dass der Fall an die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs verwiesen wird. Dem Antrag muss nicht stattgegeben werden. Eine solche zweite Überprüfung gibt es in der Regel bei Fällen von besonderer Bedeutung.

Russland stört sich schon seit längerem an der Rechtsprechung des Gerichtshofs. Es hat deshalb Ende 2015 ein Gesetz erlassen, das dem nationalen Verfassungsgericht erlaubt, internationale Urteile zu überprüfen. Russland hat von dieser Möglichkeit auch bereits Gebrauch gemacht, obwohl es als Mitgliedstaat des Europarats verpflichtet ist, die Straßburger Urteile umzusetzen.