Spionage-Ehepaar zu mehreren Jahren Haft verurteilt

Stuttgart (dpa) - Rund 25 Jahre hat ein russisches Agentenehepaar in Deutschland ein filmreifes Doppelleben geführt - jetzt muss es für mehrere Jahre hinter Gitter. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Ehemann zu sechseinhalb Jahren und seine Frau zu fünfeinhalb Jahren Haft.

„Sie lieferten ihrem Heimatland aus nächster Nähe einen Blick in die deutsche Seele“, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Roggenbrod. Die Tat wiege schwer und habe für Deutschland einen deutlichen Souveränitätsverlust zur Folge gehabt. Die Beweislage sei so eindeutig wie selten. (Az.: 4b - 3 StE 5/12)

Die Eheleute haben österreichische Pässe, die sie als Heidrun und Andreas Anschlag ausweisen. Ihre wahren Identitäten kennt aber selbst das Gericht nicht. Sie sollen Russen sein. Zuletzt lebten sie sowohl im hessischen Marburg als auch im baden-württembergischen Balingen. Hinter einer biederen Familienfassade haben sie nach Überzeugung des Strafsenats mehrere hundert politische und militärpolitische Dokumente zu EU und Nato an den russischen Geheimdienst SWR geliefert. Diese befassten sich unter anderem mit der Libyenkrise, dem Afghanistan-Einsatz, mit Georgien und der Strukturreform der Nato.

Die Papiere stammten von einem Maulwurf aus dem niederländischen Außenministerium, den der Angeklagte anleitete. Der anfängliche Verdacht, dass die Spione auch deutsche Unternehmen ausgespäht haben, war in dem Prozess fallen gelassen worden. Für ihre Dienste sollen die Eheleute zuletzt rund 100 000 Euro pro Jahr erhalten haben. 690 000 Euro hätten sie mit ihrer „Eichhörnchenmentalität“ angespart. Wo das Geld heute ist, weiß der Senat nicht.

Unter anderem spreche die lange Dauer ihrer Agententätigkeit gegen die Angeklagten. „Der Senat hatte den Eindruck, er habe nur an der Spitze des Eisbergs gekratzt, der in 20 Jahren entstanden ist“, sagte Roggenbrod. Schon Ende der 1980er Jahre seien dem Verfassungsschutz regelmäßige Funkübertragungen des Agentenpaares aufgefallen. Man habe die Nachrichten damals aber weder entschlüsseln noch einer Quelle zuordnen können. Bei dem Urteil gehe es auch um Generalprävention. Der Senat wolle klarmachen, dass bei Agententätigkeit hohe Strafen drohen.

Die Übermittlungsmethoden des Paares wirken angesichts des weltweiten Cyberspionage-Skandals fast schon altbacken. So versteckten sie USB-Sticks in Erdlöchern bei Bonn und in Hessen. Zudem übermittelten sie als „Alpenkuh 1“ geheime Botschaften in Kommentaren zu Fußballervideos auf der Internetplattform Youtube. Ein Verteidiger zog den Vergleich zu „Steinzeitmenschen, die Steintafeln übergeben“. Doch die Richterin konterte: „Wir sehen das nicht so.“ Offensichtlich schätze der russische Nachrichtendienst trotz neuer Medien die erprobten Spionagemethoden.

Im Prozess brach Heidrun Anschlag immer wieder in Tränen aus, wenn die Sprache auf ihre inzwischen erwachsene Tochter kam. Selbst sie soll bis kurz vor der Verhaftung nichts vom Doppelleben ihrer Eltern gewusst haben. Die Festnahme war spektakulär: Im Oktober 2011 stürmten Elitepolizisten der GSG 9 das Marburger Haus der Familie, als Heidrun Anschlag gerade vor dem Funkgerät saß und mit Russland kommunizierte. Fast zeitgleich wurde auch ihr Mann festgenommen. Tipps, unter anderem aus den USA, hatten Ermittler auf ihre Fährte gebracht.

Ob die Angeklagten in die nächste Instanz gehen, ist noch offen. „Eine Revision schließe ich nicht aus“, sagte Andreas Anschlags Verteidiger Horst-Dieter Pötschke, der schon Kanzleramtsspion Günter Guillaume vertreten hatte. Allerdings halte er das Strafmaß auch für „hinnehmbar“. Der Bundesanwalt lobte die Entscheidung des Gerichts.