Anstachelung zum Hass? Strafprozess gegen Rechtspopulisten Wilders begonnen

Amsterdam (dpa) - Gegen den niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders hat ein Strafprozess wegen Diskriminierung und Anstacheln zum Hass gegen Marokkaner begonnen.

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Der Politiker erschien jedoch wie angekündigt nicht zur Sitzung in dem Gericht am Amsterdamer Flughafen Schiphol. Er lehnt die Zusammenarbeit mit dem Gericht ab, ging aus einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung hervor. Dies sei ein „politischer Prozess“. In den Niederlanden hat ein Angeklagter das Recht, seinem Prozess fernzubleiben.

Kern der Anklage sind Äußerungen von Wilders vom Frühjahr 2014. In einer Kneipe in Den Haag hatte der Führer der „Partei für die Freiheit“ bei einer Rede seinen Anhängern die Frage gestellt: „Wollt ihr mehr oder weniger Marokkaner“ in den Niederlanden? Nachdem die Menge „Weniger, weniger!“ gerufen hatte, erklärte Wilders: „Dann werden wir das regeln.“

Die Rede, die live im Fernsehen zu sehen war, löste großes Entsetzen aus. Mehr als 6000 Strafanzeigen wurden erstattet. Auch in den eigenen Reihen war die Empörung groß. Zahlreiche Abgeordnete brachen mit der Wilders-Partei.

2011 war Wilders in einem ähnlichen Verfahren wegen Aufhetzung gegen Muslime freigesprochen worden. Nun aber, so erklärte die Staatsanwaltschaft, richtete sich Wilders gezielt gegen eine Bevölkerungsgruppe. Viele marokkanisch stämmige Niederländer fühlten sich „tief verletzt, beleidigt und bedroht“, erläuterte die Staatsanwaltschaft.

Wilders hatte die Äußerungen als bekannte Standpunkte seiner Partei gerechtfertigt. Er spreche nur die Wahrheit, heißt es in der Erklärung an das Gericht. Überproportional viele marokkanische Niederländer seien kriminell und von Sozialhilfe abhängig. „Die Niederlande haben ein Mega-Marokkanerproblem“, erklärte der 53-Jährige. Als Politiker habe er das Recht, das zu benennen. „Ich lasse mich von niemandem zum Schweigen bringen.“

Dass er zum Auftakt des Prozesses nicht vor Gericht erschien, begründete Wilders damit, dass die politische Debatte im Parlament geführt werden müsse und nicht im Gerichtssaal.

Der Prozess soll knapp zwei Wochen dauern. Ein Urteil wird für den 9. Dezember erwartet. Diskriminierung und Anstacheln zum Hass kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Allerdings wurden Politiker in ähnlichen Fällen meist zu geringen Geldstrafen verurteilt.