Klage muslimischer Eltern Straßburger Urteil: Muslimische Mädchen müssen zum Schwimmunterricht
Gemeinsamer Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen - das können manche Eltern nicht mit ihrer religiösen Überzeugung vereinbaren. Klagen gegen die Teilnahmepflicht für muslimische Töchter haben aber in Europa kaum eine Chance.
Straßburg/Berlin. Muslimische Schülerinnen müssen generell am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen - daran hat nun auch der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg keinen Zweifel gelassen. Das Urteil liegt auf einer Linie mit einer höchstrichterlichen Entscheidung aus Deutschland, wo die Verfassungsbeschwerde einer Muslima gegen ein älteres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2016 nicht zur Entscheidung in Karlsruhe angenommen worden war.
Ein türkischstämmiges Elternpaar aus Basel scheiterte am Dienstag in Straßburg mit religiös begründeten Klagen gegen die Teilnahmepflicht für seine Töchter am Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen. Die Schweizer Behörden durften der Schulpflicht und der Integration der Kinder Vorrang einräumen gegenüber dem Wunsch der Eltern nach einer Befreiung, entschieden die Richter. Die nationalen Gerichte in Europa werden das Urteil bei künftigen Streitfällen berücksichtigen müssen.
Der Deutsche Philologenverband sieht die Straßburger Entscheidung als zusätzliche Richtschnur für Schulen in Deutschland. „Wir begrüßen dieses Urteil sehr, weil es auch unserem Verständnis von Schule entspricht - dass nämlich der schulische Erziehungsauftrag, die Integrationsfunktion von Schule einen Vorrang hat vor der Religionsfreiheit“, sagte der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft, Heinz-Peter Meidinger, der Deutschen Presse-Agentur.
In dem in Straßburg vorliegenden Fall waren den Eltern Bußgelder auferlegt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen zu schicken. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Sie argumentierten, die Schule spiele eine besondere Rolle bei der sozialen Integration, besonders von Kindern ausländischer Herkunft. Die Kläger kommen ursprünglich aus der Türkei, sie haben inzwischen aber auch die Schweizer Staatsbürgerschaft (Beschwerde-Nr. 29086/12)
Außerdem sei der Sportunterricht wichtig für die Entwicklung und die Gesundheit der Kinder. Dabei gehe es nicht nur darum, Schwimmen zu lernen - vor allem sei von Bedeutung, gemeinsam mit allen Schülern an Aktivitäten teilzunehmen, unabhängig von Herkunft oder religiöser Überzeugung der Eltern. Im übrigen hätten die Behörden den Eltern angeboten, dass die Mädchen einen Ganzkörperbadeanzug („Burkini“) tragen und sich getrennt von den Jungen umziehen können.
Das Alter der Mädchen spielte für das Urteil der Straßburger Richter keine Rolle. Die Schweizer Justiz hatte eine Ausnahme von der Teilnahmepflicht noch mit der Begründung abgelehnt, dass die Mädchen die Pubertät noch nicht erreicht hatten.
Auch in Deutschland ziehen immer wieder Eltern vor Gericht, die ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreien lassen möchten. 2013 scheiterte eine Frankfurter Schülerin vor dem Bundesverwaltungsgericht. Auch hier stellten die Richter den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag über die Glaubensfreiheit und verwiesen auf einen „Burkini“ als akzeptablen Kompromiss. Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde kürzlich nicht zur Entscheidung angenommen, so dass eine Einschätzung der Karlsruher Richter bislang aussteht.
Von der Kultusministerkonferenz (KMK) hieß es am Dienstag auf dpa-Anfrage, die Bundesländer hätten entsprechende Rechts-und Verwaltungsvorschriften erlassen, sie führten aber keine statistische Erfassung über derartige Fälle. Philologenverbands-Chef Meidinger sagte, er gehe davon aus, dass es auch in Deutschland „wahrscheinlich mehr Konfliktfälle gibt als in der Öffentlichkeit thematisiert“. Als Schulleiter in Bayern wisse er von vielen muslimischen Eltern, die Schwimmunterricht für ihre Töchter skeptisch sehen oder ablehnen.
„Die Regel ist allerdings, dass diese Kinder dann krank gemeldet werden“, sagte Meidinger. „Es gibt natürlich auch deutsche Kinder, die keinen Lust auf Schwimmunterricht haben - aber bei den türkischen Mädchen ist diese Quote deutschlandweit überproportional hoch.“ Nicht gut finde er, dass viele Schulleitungen dies stillschweigend akzeptieren, um Konflikten aus dem Weg zu gehen. Mit Blick auf eine absehbare Häufung solcher Fälle durch die Integration muslimischer Flüchtlingskinder sagte Meidinger: „Ich plädiere dafür, dass die Rechtsprechung auch in der Realität umgesetzt wird.“ (dpa)