SWR kritisiert Festsetzung des Korrespondenten SWR-Journalist darf nicht in Türkei einreisen

Istanbul. Wie SWR und ARD mitteilen ist der Fernsehkorrespondent Volker Schwenck am Dienstagmorgen von türkischen Behörden an der Einreise in die Türkei gehindert worden. Schwenck war auf dem Weg in das türkisch-syrische Grenzgebiet.

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Als Grund für die Verweigerung wurde Schwenck, wie er bei Twitter berichtet nur erklärt, dass es einen Vermerk zu seinem Namen gäbe. Der Journalist befindet sich nach Angaben des SWR im Moment im Abschieberaum des Istanbuler Flughafens.

Die Deutsche Botschaft und das Auswärtige Amt in der Türkei wurden mittlerweile informiert. Der Redaktionsausschuss des SWR kritisiert die Festsetzung von Volker Schwenck in einer Stellungnahme.

Korrespondent Schwenck leitet das ARD-Studio in Kairo und war auch schon mehrfach für Berichte in Syrien und dem Grenzgebiet der Türkei unterwegs. Deutsche Journalisten-Verbände werten das Verhalten der türkischen Behörden als Angriff auf die Presserfreiheit. Schon im März wurde einem Korrespondenten des "Spiegel" eine Presse-Akkreditierung verweigert und er musste die Türkei verlassen. Mittlerweile ist Schwenk wieder zurück in Kairo, teilte der SWR am Abend in einer Pressemiteilung mit.