UN-Menschenrechtsrat verurteilt Assad-Regime
Genf (dpa) - Der UN-Menschenrechtsrat hat die Angriffe syrischer Regierungstruppen auf Zivilisten scharf verurteilt und den Haupttätern mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht.
In einer am Donnerstag in Genf mit großer Mehrheit angenommenen Resolution wird die Führung in Damaskus aufgefordert, die Gewaltanwendung gegen die eigene Bevölkerung sofort zu beenden.
Dem Regime von Präsident Baschar al-Assad werden unter anderem willkürliche Hinrichtungen, die Tötung von Demonstranten, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten, Folter, sexuelle Gewalt, Misshandlung von Kindern und sowie die Behinderung medizinischer Hilfe vorgeworfen.
Für die Resolution stimmten 37 der 47 Mitgliedstaaten des Rates, drei votierten dagegen, andere Staaten enthielten sich oder nahmen nicht teil. Russland, das vergeblich versucht hatte, die Syrien-Debatte zu verhindern, lehnte den Beschluss erwartungsgemäß ab. Auch China und Kuba stimmten mit Nein.
Der Vertreter Moskaus begründete die Ablehnung damit, dass die syrische Regierung in der Resolution einseitig verurteilt werde, während Menschenrechtsverletzungen durch Rebellen unerwähnt blieben. Das Dokument enthalte „keine konstruktiven Signale, die zur Lösung der Krise beitragen könnten“.
Russland und China hatten eine Syrien-Resolution im UN-Sicherheitsrat per Veto scheitern lassen. Beschlüsse des Menschenrechtsrates, wo kein Veto möglich ist, sind allerdings nicht völkerrechtlich bindend. Das Assad-Regime ist bereits in der UN-Vollversammlung mehrheitlich verurteilt worden. Auch die Durchsetzung dieses Beschlusses kann angesichts der Blockade im Sicherheitsrat nicht erzwungen werden.
Die jetzt angenommene neue Resolution war von Katar, Kuwait, Saudi- Arabien und der Türkei eingebracht worden. Deutschland und zahlreiche weitere Staaten schlossen sich dem Antrag an, unter ihnen die USA, Frankreich, Großbritannien, Ägypten und Jordanien.
Die Bundesrepublik hatte maßgeblich als Koautor mitgewirkt und sich dafür eingesetzt, dass den syrischen Machthabern mit internationaler Strafverfolgung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gedroht wird. Diese Forderung unterstrich in der Debatte auch Deutschlands UN-Botschafter Hanns Schumacher.
Damaskus wird durch die Resolution aufgefordert, Helfern umgehend die Versorgung notleidender Menschen in Städten wie Homs zu gestatten, die seit Wochen unter Beschuss durch Regierungstruppen liegen. Nach neuen Schätzungen der Vereinten Nationen sind in Syrien seit Beginn der Proteste gegen das Assad-Regime im März vergangenen Jahres mehr als 7500 Menschen ums Leben gekommen.
Gegner der Syrien-Resolution sehen darin nach Angaben von Diplomaten einen Versuch, Rechtfertigungsgründe für eine mögliche Militäraktion gegen Syrien zu schaffen. Syriens UN-Botschafter Faysal Khabbaz Hamoui warf nicht namentlich genannten Staaten vor, sie würden den Aufstand in seinem Land anheizen und die Regierung durch Sanktionen daran hindern, notleidende Menschen zu versorgen.
Vor der Genfer Abstimmung erklärte in New York der neue Syrien-Sondergesandte von Vereinten Nationen und Arabischer Liga, Kofi Annan, er wolle so rasch wie möglich nach Syrien reisen. Allerdings sei ungewiss, ob er Präsident Assad sprechen könne, sagte der frühere UN-Generalsekretär nach einem Treffen mit seinem Nachfolger Ban Ki Moon im UN-Hauptquartier. Er wolle aber versuchen, Assad in eine Lösung des Konflikts einzubinden.
Annan appellierte an die internationale Gemeinschaft, sich geschlossen hinter seine Mission zu stellen. Die UN-Nothilfekoordinatorin Valerie Amos wartet bereits seit Tagen vergeblich auf die Einreiserlaubnis der syrischen Behörden.