US-Gericht: Datensammelei der NSA im Kern verfassungswidrig

Washington/Berlin (dpa) - Erstmals hat ein US-Bundesgericht massiven Einspruch gegen das milliardenfache Sammeln von Daten durch den US-Geheimdienst NSA erhoben.

Das Abspeichern von Telefondaten in den USA sei im Kern verfassungswidrig, urteilte das Gericht in Washington am Montag. Die US-Regierung hält das Vorgehen aber nach wie vor für verfassungsgemäß - die international kritisierte Überwachung dürfte erstmal weitergehen. Die Verhandlungen zwischen Berlin und Washington über Konsequenzen aus der NSA-Affäre und das Abhören des Handys von Kanzlerin Angela Merkel laufen unterdessen zäh.

Das US-Gericht kritisierte, die Überwachungspraxis der National Security Agency (NSA) verstoße gegen den verfassungsmäßig verankerten Schutz vor unbegründeten Durchsuchungen und habe fast „orwellianische“ Ausmaße - wie im Roman „1984“ von George Orwell. Ein Sprecher des US-Justizministeriums sagte dagegen: „Wir glauben, dass das Programm verfassungsgemäß ist, wie dies in der Vergangenheit Richter befunden haben.“ Regierungsjuristen prüften die Entscheidung des Gerichts, sagte der Sprecher laut „New York Times“.

Der Richterspruch ist eine vorläufige Entscheidung. Richter Richard Leon erklärte, das Gericht erwarte einen Einspruch der Regierung, was mehrere Monate dauern könne. Es stünden in diesem Fall „erhebliche nationale Sicherheitsinteressen auf dem Spiel“. Geklagt hatte unter anderen ein konservativer Jurist.

Mit ungewöhnlicher Schärfe kritisierte das Gericht in seiner fast 70 Seiten langen Erklärung die millionenfache Überwachung von US-Telefondaten. Es bezeichnete die Praxis als willkürlich. Richter Leon erklärte: „Ich kann mir keine rücksichtslosere und willkürlichere Invasion als diese Speicherung persönlicher Daten von praktisch jedem einzelnen Bürger (...) ohne vorherige richterliche Erlaubnis vorstellen.“

Der ehemalige NSA-Mitarbeiter Edward Snowden, der die Überwachung im Sommer enthüllt hatte, begrüßte den Richterspruch. „Ich habe im Glauben gehandelt, dass die NSA-Massenüberwachung einer Verfassungsprüfung nicht standhalten würde“, zitierte ihn die „New York Times“. Die Entscheidung des Richters sei erst der Anfang, meinte Snowden, der in Russland politisches Asyl gefunden hat. In einem am Dienstag veröffentlichten „Offenen Brief an das brasilianische Volk“ schrieb Snowden, er wolle dem Land bei der Aufklärung der US-Abhöraktivitäten helfen.

Grünen-Chef Cem Özdemir nannte die Entscheidung des US-Gerichts richtig und wichtig. „Geheimdiensten müssen Grenzen gesetzt werden, damit sie rechtsstaatliche Grundsätze nicht im Verborgenen aushebeln.“ Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, der Snowden kürzlich in Russland besucht hatte, erklärte, nach dem Richterspruch werde die Frage drängender, wann der Generalbundesanwalt endlich ernsthafte Ermittlungen aufnehme.

Das Weiße Haus wies Spekulationen zurück, wonach die Regierung mit Snowden einen „Deal“ aushandeln könnte, falls dieser bereit sei, auf weitere Enthüllungen zu verzichten.

Obama empfing die durch die Ausspäh-Aktionen beunruhigten Chefs amerikanischer Internet-Firmen im Weißen Haus. Top-Manager wie Apple-Chef Tim Cook oder der Google-Vorsitzende Eric Schmidt riefen den Präsidenten im direkten Gespräch auf, die Spionageaktivitäten zu überdenken. „Wir schätzen die Möglichkeit, unsere Leitgedanken hinsichtlich der staatlichen Überwachung direkt mit dem Präsidenten zu teilen und drängen ihn dazu, eine Reform aggressiv voranzubringen“, teilten sie nach dem Treffen mit. Insgesamt nahmen 15 Spitzenvertreter der Branche teil, darunter auch die Yahoo-Präsidentin Marissa Mayer oder Twitter-Chef Dick Costolo.

Zahlreiche IT-Firmen hatten sich in der Vorwoche in einem Brief an Obama gewandt und eine Kampagne gestartet, in der sie ihre fünf Prinzipien für eine globale Reform staatlicher Überwachungsprogramme präsentieren. So sollten die Geheimdienste aufhören, massenhaft Kommunikationsdaten aus dem Web abzufischen. Zudem müssten die Nachrichtendienste viel strenger überwacht werden. Obama sagte zu, ihre Forderungen in seine Überlegungen einfließen zu lassen.

Die Bundesregierung erwartet derweil keinen raschen Abschluss eines Geheimdienstabkommens mit den USA als Konsequenz aus der NSA-Spionageaffäre. „Die Verhandlungen gehen weiter“, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen in Berlin. Die „New York Times“ hatte unter Berufung auf einen ungenannten deutschen Regierungsbeamten gemeldet, das Abkommen sei praktisch gescheitert. Die USA hätten sich bei den bisherigen Gesprächen geweigert, auf elektronische Überwachung zu verzichten.

In Berlin rechnen Sicherheitskreise schon länger nicht mehr damit, dass es ein Abkommen geben wird, über das in den USA der Kongress abstimmen müsste. In Washington seien die Sorgen zu groß, dass auch andere Länder eine ähnliche Vereinbarung fordern würden.

Der Bundesnachrichtendienst arbeitet seit August an einer Kooperationsvereinbarung mit den US-Partnerdiensten. Im ersten Teil sollen jene Bereiche vorkommen, in denen eine Zusammenarbeit unproblematisch ist - etwa der Anti-Terrorkampf, der Nuklearhandel oder Internetkriminalität. Im zweiten Teil geht es um diffizilere Forderungen: Kein Ausspähen von Regierung oder Botschaften, keine Industriespionage, kein Abhören deutscher Bürger ohne Anlass. Ein Passus, wonach alles unterlassen werden soll, „was deutsche Interessen verletzt“, gilt als Knackpunkt.