Nächste Runde im Justizkrimi US-Regierung verteidigt Einreiseverbot vor Berufungsgericht
Richmond (dpa) - Im juristischen Streit um den bislang gescheiterten Einreisestopp von US-Präsident Donald Trump hat die Regierung die Maßnahme vor einem Berufungsgericht verteidigt.
Der Vertreter des Justizministeriums, Jeffrey Wall, argumentierte am Montag vor dem Gericht in Richmond (Virginia), dass das Einreiseverbot nichts mit Religion zu tun gehabt habe. Es sei keine „Verbannung von Muslimen“ gewesen, sagte er.
Ein Bundesrichter im Nachbarstaat Maryland hatte im März entschieden, den Einreisestopp für Menschen aus sechs überwiegend islamischen Ländern zu blockieren. Der Richter Theodor Chuang erklärte damals, Trumps Aussagen im Wahlkampf ließen darauf schließen, dass das Dekret auf eine „Muslim-Verbannung“ abziele. Es war bereits das zweite Mal, dass Trump mit dem Verbot scheiterte.
13 Richter des Berufungsgerichts hörten den Fall am Montag an, zwei fehlten. Normalerweise sind zu Beginn nur drei Berufungsrichter eingebunden. US-Medien nahmen dies als Gradmesser für die Bedeutung, die das Gericht dem Fall beimisst.
Wall versuchte die Kammer davon zu überzeugen, dass Trumps Bemerkungen im Wahlkampf nichts mit dem Text des Dekrets zu tun hätten. Das Einreiseverbot diene ausschließlich Interessen der nationalen Sicherheit, erklärte der amtierende Generalstaatsanwalt. Einige der Richter zeigten sich angesichts dieser Argumentation skeptisch. Sie fragten immer wieder sehr hartnäckig und bohrend nach. Wall geriet mehrmals ins Stottern.
Auch dem Vertreter der Klägerseite setzten die Richter in der Anhörung mächtig zu. Omar Jadwat, ein Anwalt der Bürgerrechtsorganisation ACLU, erklärte, Trump habe auch nach seinem Amtsantritt eine feindliche Rhetorik gegenüber Muslimen gezeigt.
Rechtsexperten rechnen damit, dass eine Entscheidung des Berufungsgerichts erst Ende Mai oder Anfang Juni verkündet werden könnte.
Eine zweite Berufung ist noch bei einem Berufungsgericht in San Francisco anhängig, nachdem ein Bundesrichter in Hawaii ebenfalls Trumps Maßnahme blockiert hatte.
Der Sinn des Einreisestopps, der für eine befristete Zeit von 90 Tagen die Überprüfung der geltenden Regelungen zum Zweck haben sollte, ist bereits ad absurdum geführt. Seit dem 27. Januar, als Trump sein erstes Dekret in der Sache verkündete, sind bereits weit mehr als 90 Tage vergangen. Ein überarbeitetes Dekret wurde schließlich im März von Trump unterzeichnet.