Selbstbestimmungsgesetz Das Geschlecht selbst wählen: Wuppertaler Anwalt kritisiert Pläne der Ampel

Wuppertal · Jeder soll künftig die Möglichkeit haben, Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Warum ein Wuppertaler Rechtsanwalt große Bedenken gegen das geplante Selbstbestimmungsgesetz hat.

Christopher Street Day 2021 in Oldenburg. Eine Person hält ein Schild mit der Aufschrift hoch: „Ich bin ,Trans‘ und das ist gut so!“ hoch.

Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Mit ihrem Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz hat die Bundesregierung weitreichende Pläne: Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht länger erforderlich sein.