Mit ihrem Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz hat die Bundesregierung weitreichende Pläne: Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht länger erforderlich sein.
Selbstbestimmungsgesetz Das Geschlecht selbst wählen: Wuppertaler Anwalt kritisiert Pläne der Ampel
Wuppertal · Jeder soll künftig die Möglichkeit haben, Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Warum ein Wuppertaler Rechtsanwalt große Bedenken gegen das geplante Selbstbestimmungsgesetz hat.
18.08.2023
, 19:33 Uhr