Sie klingen nach schreiendem Unrecht. Diese, zugegeben, wenigen Fälle, in denen sich die Justiz nahezu sicher ist, einen Mörder vor sich zu haben. Ihn aber dennoch nicht anklagen zu dürfen. So soll es nicht bleiben. Der Bundestag hat am Freitag im Morgengrauen ein seit vielen Jahren diskutiertes und immer wieder aufgeschobenes Gesetz beschlossen. Es soll die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gegen einen zuvor rechtskräftig Freigesprochenen in engen Grenzen erlauben. Doch noch muss der Bundesrat zustimmen. Und es könnte auch sein, dass die rechtspolitisch höchst brisante Reform am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landet.
Zwei tragische Beispielsfälle Erneute Anklage nach Freispruch: Was das neue Gesetz bewirken könnte
Düsseldorf · Der Bundestag hat ein vieldiskutiertes Gesetz beschlossen. Es soll die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gegen einen zuvor rechtskräftig Freigesprochenen erlauben - was das ändern würde - und was dafür und dagegen spricht.
25.06.2021
, 18:12 Uhr