15.000 Datenträger ausgelesen Handydaten von Flüchtlingen kaum Hilfe bei Identitätsklärung

Nürnberg (dpa) - Die Auswertung der Handydaten von Flüchtlingen hilft in den meisten Fällen nicht bei der Ermittlung von Identität und Herkunft der Zuwanderer.

Foto: dpa

Dies ergab eine erweiterte Pilotphase für das Auslesen der Datenträger von September 2017 bis Ende Mai, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Während dieser Zeit wurden knapp 15.000 Datenträger von Migranten ausgelesen.

Von allen Auswertungen stützten etwa ein Drittel die Aussagen der Asylbewerber zu ihrer Herkunft. In nur zwei Prozent der Fälle ergaben die Auswertungen widersprüchliche Angaben, die im Anschluss geklärt werden mussten. Fast zwei Drittel der Auswertungen jedoch „ließen hinsichtlich Identität und Herkunft keinen relevanten Informationsgehalt erkennen“, heißt es in der Antwort. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ (Montag) über die Ergebnisse berichtet.

In nur etwa einem Drittel der Fälle wurden die Daten aus den ausgewerteten Handys den Entscheidern des Bamf auf deren Anfrage hin zur Verfügung gestellt und für die Asylprüfung genutzt. Die Software kann etwa Geodaten von Fotos, benutzte Ländervorwahlen oder die verwendete Sprache in Chats auslesen. Sie soll in Zweifelsfällen helfen, die Identität von Flüchtlingen festzustellen, die ohne Papiere nach Deutschland kommen. Von September bis Mai haben beim Bundesamt fast 145 000 Menschen einen Asylantrag gestellt.

„Da neben der Auswertung von Datenträgern auch viele andere Aspekte in die Bewertung einfließen, lässt sich statistisch nicht ermitteln, in welchem Umfang die Auswertung von Datenträgern Asylsuchender durch das Bamf bislang dazu geführt oder maßgeblich dazu beigetragen hat, Angaben der Asylsuchenden zu ihrer Herkunft/Identität/Staatsangehörigkeit zu widerlegen bzw. zu bestätigen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke dagegen sagte, die Ergebnisse würden ein verbreitetes Vorurteil widerlegen: „Ein Missbrauch oder falsche Angaben von Asylsuchenden in einer relevanten Größenordnung lassen sich damit gerade nicht belegen.“ Die Zahlen verdeutlichten vielmehr „die Unverhältnismäßigkeit dieser massenhaften Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“.