ANZEIGE Bauen und Wohnen Platz an der Sonne

Kleine Solaranlagen auf dem Balkon können sich bereits nach wenigen Jahren rechnen. Was dabei zu beachten ist.

Immer mehr Haus- und Wohnungseigentümer entscheiden sich für ein sogenanntes Balkonkraftwerk.

Immer mehr Haus- und Wohnungseigentümer entscheiden sich für ein sogenanntes Balkonkraftwerk.

Foto: dpa-tmn/Sebastian Gollnow

Die Bundesregierung er-leichterte die Anmeldung zuletzt, und Mieterinnen und Mieter haben grund-sätzlich Anspruch auf Strom vom Balkon. Worauf zu achten ist:

Welche Standorte sind geeignet?

Die Anlagen können je nach Bauart auf dem Balkon, auf der Terrasse oder auf der Garage platziert oder auch an der Hausfassade montiert werden. Ein einzelnes Modul ist meist kleiner als zwei Quadratmeter und wiegt weniger als 30 Kilogramm. Ein integrierter Modulwechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um, der direkt ins Hausnetz eingespeist und verbraucht werden kann. Die Haushaltsgeräte im eigenen Stromkreis be-nutzen immer zuerst den Strom des Solargeräts und ergänzen dann den Netzstrom.

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) empfiehlt, dass das Solargerät „in Richtung des unverschatteten Himmels blickt“. Die Anlagen bringen bei einer Ausrichtung nach Süden die größte Leistung. Damit die Module im optimalen Winkel zur Sonne stehen, sollten sie zwischen 30 und 45 Grad geneigt sein.

Rechnen sich die Mini-Anlagen?

Während Solarmodule auf dem Dach mehrere tausend Kilowattstunden er-zeugen, sind es bei den Mini-PV-Anlagen auf dem Balkon nur wenige hundert Kilowattstunden. Die meisten Balkon-Solarmodule haben bislang eine Leistung von 200 bis 600 Watt. Auch Anlagen mit weniger Leistung können sich rechnen. Seit vergangenem Jahr sind die Module von der Mehrwertsteuer befreit, günstige Modelle gibt es schon für wenige hundert Euro. Dazu kommen - eventuell - Kosten für die Installation durch einen Handwerksbetrieb.

Die Balkon-Anlagen können die Stromkosten eines Haushalts um 50 bis 200 Euro pro Jahr senken, abhängig ist das unter anderem von der Sonneneinstrahlung und von den Verbrauchsgewohnheiten.

Lohnt sich die Netz-Einspeisung?

Zwar können auch die Mini-Anlagen von der EEG-Einspeisevergütung profitieren und damit Geld verdienen. „Allerdings ist die Menge des eingespeisten und damit vergüteten Stroms voraussichtlich sehr gering“, schränkt der Elektrotechnikverband VDE ein. Der bürokratische Aufwand lohne sich meist nicht.

Wie sind Module anzuschließen?

Wer eine steckfertige Solaranlage kauft, kann sie direkt über die Steckdose an das hauseigene Stromnetz anschließen. Bei kleinen Anlagen ist das den Herstellern zufolge meist gefahrlos über die normale Schutzkontaktsteckdose möglich. Das Netzwerk der Verbraucherzentralen betont, dass Stecker-Solargeräte „sehr sicher“ sind.

Keine Anmeldung mehr

Und: Komplizierte Verfahren entfallen seit diesem Jahr. Das Balkonkraftwerk muss nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der Eintrag ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur reicht aus. Durch die Änderung im Solarpaket ist auch der Austausch des Stromzählers nicht mehr Voraussetzung. Nun ist der Einbau auch mit älteren Zählern erlaubt, die sich rückwärts drehen können. Dieser muss dann innerhalb von vier Monaten durch den Netzbetreiber ausgetauscht werden. Mieter haben bald grundsätzlich Anspruch auf ein Steckersolargerät, der Bundestag hat dies Anfang Juli be-schlossen. Das entsprechende Gesetz soll im Herbst in Kraft treten, laut dem Portal Finanztip im Oktober. Sogenannte Balkonkraftwerke werden dann als privilegierte Maßnahme ins Mietrecht aufgenommen. Vermietende können den Wunsch nur noch in Ausnahmefällen ablehnen.

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