Unbefristete Bestimmung 70-Tage-Regel für kurzfristig Beschäftigte wird verlängert
Berlin (dpa) - Erntehelfer in der Landwirtschaft und andere Saisonarbeitskräfte gelten weiterhin 70 Tage lang als kurzfristig beschäftigt. Die große Koalition beschloss eine unbefristete Verlängerung der sogenannten 70-Tage-Regelung.
„Die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass die Regelung der Ausweitung von 50 auf 70 Arbeitstage bisher von vielen Betrieben, insbesondere im Obst- und Gemüseanbau, in Anspruch genommen wurde“, teilte Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) mit. Sie freue sich, dass sie mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Einigung erzielt habe.
Landwirte und Gärtner hätten so bessere Chancen, qualifizierte
Saisonarbeitskräfte für die ganze Erntesaison zu gewinnen, sagte
Klöckner. „Und für ausländische Saisonarbeitskräfte bleibt es
attraktiv, für eine Saisontätigkeit nach Deutschland zu kommen.“ Der
Bauernverband begrüßte die Regelung.
Der Arbeitsbedarf zum Beispiel in der Landwirtschaft ist etwa zur
Erntezeit viel höher als sonst. Die Unternehmen decken ihn oft mit
Hilfskräften etwa aus Polen und Rumänien. Eigentlich hätten ab Januar
2019 wieder 50 Tage als Grenze für die kurzfristige Beschäftigung
gelten sollen. Kurzfristig Beschäftigte dürfen versicherungs- und
beitragsfrei eingestellt werden. Mit der Einführung des Mindestlohns
2015 wurden die Arbeitstags-Grenzen für eine kurzfristige
Beschäftigung zunächst befristet bis Ende 2018 verlängert.