Arbeitnehmer können Bildungsurlaub stückeln

Bielefeld (dpa/tmn) - Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub, müssen sie diesen nicht am Stück nehmen. Das erläutert Reinold Mittag, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld. Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Bundesländern.

Foto: dpa

In einigen Bundesländern ist es möglich, den Bildungsurlaub aufzuteilen. Das geht zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Saarland, Hamburg, Bremen, Berlin und Brandenburg.

Im Prinzip ist es in diesen Bundesländern sogar erlaubt, eintägige Veranstaltungen zu besuchen. Das bedeutet etwa für Berlin bei einem Anspruch von zehn Arbeitstagen Bildungsurlaub in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, dass Arbeitnehmer theoretisch zehn eintägige Fortbildungen besuchen könnten. „Eintägige Veranstaltungen sind jedoch sehr selten“, sagt Arbeitsrechtsexperte Reinold Mittag. Öfter gebe es wohl eine Stückelung beispielsweise in dreimal drei Tage.

In Nordrhein-Westfalen können Mitarbeiter ihren Bildungsurlaub ebenfalls aufteilen. Wollen sie dort mehrere eintägige Veranstaltungen besuchen, müssen diese allerdings inhaltlich zusammenhängen.

In Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt können Arbeitnehmer den Bildungsurlaub grundsätzlich nicht aufteilen. Nehmen sie dort nur an einer sehr kurzen Bildungsveranstaltung teil, verfallen ihre restlichen Tage mit Ablauf des Jahres unter Umständen.

Regelungen zum Bildungsurlaub gibt es in 12 von 16 Bundesländern. Haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, werden sie entsprechend von der Arbeit freigestellt. In dieser Zeit können sie zum Beispiel einen Sprachkurs oder einen Computerkurs besuchen. Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich.