Arbeitsverweigerung und Co.Verhaltensbedingte Kündigung - Wann wird's ernst?
Das war's: Lässt sich das Verhalten am Arbeitsplatz etwa als Arbeitsverweigerung interpretieren, müssen Beschäftigte mit einer Kündigung rechnen.
Eine verhaltensbedingte Kündigung muss der Arbeitgeber schriftlich zustellen.
Wer ständig unpünktlich ist, bei der Arbeitszeit schummelt oder Krankmeldungen nicht rechtzeitig einreicht, muss unter Umständen mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen.