Äpfelschütteln ist kein Arbeitsunfall

Heilbronn (dpa/tmn) - Ein unordentlicher Grünstreifen ging für diesen Unternehmer gar nicht. Deshalb pflegte er den Apfelbaum vor seiner Firma. Dabei verletzte er sich. Für ihn war klar: Das war ein Arbeitsunfall.

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Berufsgenossenschaft und Gericht sahen das aber anders.

Pflegt ein Unternehmer einen benachbarten Grünstreifen, kann dies nicht als Arbeitszeit gewertet werden. Verletzt er sich dabei, ist der Unfall daher auch nicht von der Berufsgenossenschaft versichert. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn (Az.: S 6 U 1056/14) hervor, über die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) informiert.

Der Fall: Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens schüttelte die zwischen dem Firmengelände und der angrenzenden Straße auf einem Grünstreifen stehenden Apfelbäume. Dabei verletzte er sich und zog sich einen Bänderriss in der Schulter zu. Der Mann wollte, dass die Berufsgenossenschaft den Unfall als Arbeitsunfall anerkennt. Schließlich habe er den Grünstreifen gepflegt, damit das unmittelbar angrenzende Betriebsgelände keinen unordentlichen Eindruck mache.

Das Urteil: Seine Klage hatte keinen Erfolg. Das Apfelschütteln diene nicht der Pflege des äußeren Erscheinungsbildes des Grünstreifens. Denn ein Grünstreifen könne auch als gepflegt wahrgenommen werden, wenn Äpfel auf dem Boden liegen. Die Ernte zähle daher zur unversicherten Freizeit. Daher müsse die Berufsgenossenschaft nicht zahlen.