Allianz-Kunden sollten Geld zurückfordern
Hamburg (dpa/tmn) - Es geht um ungültige Klauseln in Versicherungen: Die Allianz Lebensversicherung muss Kunden nach einem langwierigen Rechtsstreit einen dreistelligen Millionenbetrag zurückzahlen. Allerdings müssen Betroffene dafür selbst aktiv werden.
Allianz-Kunden können auf Geld von ihrer Versicherung hoffen. Das Unternehmen hat eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zurückgezogen. Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2011 rechtskräftig, nach dem der Versicherer unter anderem gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen falsch abgerechnet hat.
Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig gekündigt hat, hat nun Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge. Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge können Verbraucher durchschnittlich mit einer Erstattung von 500 Euro rechnen. Dafür müssten die betroffenen Kunden aber selbst aktiv werden.
„Sie müssen das Geld von der Versicherung einfordern“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Entsprechende Forderungen sollten Verbraucher schriftlich geltend machen. Dazu könnten sie einen Musterbrief ausfüllen, den die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage bereitgestellt hat. Darin müssten Kunden unter anderem angeben, wann sie ihren Vertrag gekündigt und wie viel Geld sie danach ausgezahlt bekommen haben.
Gute Chancen auf Erstattung haben den Angaben zufolge alle Kunden, die ihren Vertrag nach 2009 gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben. „Bei allen anderen könnten die Ansprüche verjährt sein“, sagt Castelló. Allerdings sollten es diese Kunden dennoch versuchen, die Gelder zurückzufordern. „Die Versicherung könnte die Gelder ja trotzdem erstatten.“