Alle Geld und Recht-Artikel vom 30. Januar 2014
Hartz-IV-Empfängerin muss Fahrten zur Enkelin selbst zahlen
Hartz-IV-Empfängerin muss Fahrten zur Enkelin selbst zahlen

Hartz-IV-Empfängerin muss Fahrten zur Enkelin selbst zahlen

Celle (dpa/tmn) - Hartz-IV-Bezieher bekommen Fahrten zu ihren Enkeln nicht erstattet. So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Geklagt hatte eine Großmutter aus Hannover.

Geldanlage in Eigenregie spart Kosten
Geldanlage in Eigenregie spart Kosten

Geldanlage in Eigenregie spart Kosten

Stuttgart (dpa/tmn) - Geld anlegen kann mühsam sein. Doch Anleger, die sich selbst um ihre Finanzen kümmern, können unter Umständen deutlich mehr rausholen. Darauf weist Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin.

Anspruch auf Kinderfreibetrag bei dualem Studium
Anspruch auf Kinderfreibetrag bei dualem Studium

Anspruch auf Kinderfreibetrag bei dualem Studium

Berlin (dpa/tmn) - Wenn die Kinder studieren oder eine Ausbildung machen, bringt das ihren Eltern mitunter einen Steuervorteil: Die können weiterhin Kindergeld beziehen. Und das gilt auch bei einem dualen Studium, meint das Finanzgericht Münster.

Keine Eile beim Immobilienkredit - Zinsen weiter niedrig
Keine Eile beim Immobilienkredit - Zinsen weiter niedrig

Keine Eile beim Immobilienkredit - Zinsen weiter niedrig

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Immobilienkäufer können sich bei der Suche nach der passenden Finanzierung Zeit lassen. „Das Zinsniveau ist nach wie vor fast traumhaft günstig“, sagt Max Herbst von der FMH-Finanzberatung in Frankfurt am Main.

Spaß am Spießersein - So finanzieren Eigentümer einen Umbau
Spaß am Spießersein - So finanzieren Eigentümer einen Umbau

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Egal ob Haus oder Wohnung - eine Immobilie will gepflegt werden. Doch jede Modernisierung und jeder Umbau kostet Geld. Woher sollen die Mittel kommen? Die Antwort ist verblüffend einfach: Sparen.

Schutz in allen Lebenslagen - Privathaftpflicht ist wichtig
Schutz in allen Lebenslagen - Privathaftpflicht ist wichtig

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Hamburg (dpa/tmn) - Wer auf der Skipiste jemanden umfährt oder mit dem Rotweinglas den Teppich des Nachbarn ruiniert, muss dafür geradestehen. Im schlimmsten Fall kann der Schaden den Verursacher finanziell ruinieren.