Gesetzliche Vorgabe Banken-Insolvenz: So entschädigt die Einlagensicherung
Bargeldauszahlungen sind im Insolvenzfall einer Bank nicht mehr möglich.
Geht eine Bank pleite, stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Entschädigungsfall fest.
Keine Sorge: Nur weil eine Bank pleitegeht, ist Ihr Erspartes nicht weg. Die gesetzliche Einlagensicherung greift.

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Zuletzt aktualisiert:
28.04.2025