Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge: Für wen lohnt sich die Betriebsrente?
Die Idee klingt gut: Mit einem Teil des Bruttogehalts regelmäßig fürs Alter vorsorgen, Steuern und Sozialabgaben sparen und auch noch Zuschüsse vom Chef kassieren. Doch für wen lohnt sich eine Betriebsrente wirklich?
Zunächst einmal: Der Aufbau einer Betriebsrente ist kein Gefallen, den der Arbeitgeber seinen Beschäftigten tut. Seit 2019 sind Unternehmen verpflichtet, sich mit mindestens 15 Prozent an der sogenannten „Entgeltumwandlung“ zu beteiligen, an den Beiträgen also, die ein Angestellter vom Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge steckt. Voraussetzung ist lediglich, dass der Arbeitgeber durch die Vereinbarung Sozialabgaben spart.
Experten-Tipp: Vorher fachlich beraten lassen
Das Konzept hat jedoch seine Tücken. Wie gut Beschäftigte mit einer Betriebsrente fahren, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt zum Beispiel die Höhe des Arbeitgeberzuschusses. Steuerliche und rententechnische Auswirkungen müssen ebenfalls bedacht werden.
Finanzexperten raten deshalb dazu, sich vor Vertragsabschluss von einem seriösen Partner beraten zu lassen. Das können zum Beispiel Banken, Verbraucherzentralen oder Finanzdienstleister wie die Hamburger tecis AG sein. Letztere – eine Tochter der Schweizer Swiss Life Holding – wurde im vergangenen Jahr bei einer bundesweiten, repräsentativen Kundenbefragung zweimal mit dem Prädikat „Hervorragend“ ausgezeichnet.
Betriebsrente in zwei Varianten
Auch die tecis-Fachleute empfehlen beim Thema Betriebsrente zunächst eine fundierte Beratung. Denn der Teufel steckt bei dieser Form der privaten Altersvorsorge häufig im Detail. Am einfachsten ist es, wenn das Unternehmen die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge komplett übernimmt. Das ist eine mögliche Variante der Betriebsrente. Hier heißt es zugreifen. Denn auch wenn auf die späteren Auszahlungen Steuern gezahlt werden müssen, gehen Arbeitnehmer kein Risiko ein. „Da Sie selbst kein Geld einsetzen, sollten Sie die zusätzliche Versorgung auf jeden Fall mitnehmen“, so der Rat der Verbraucherzentralen.
Arbeitgeberzuschuss sollte mindestens 25 Prozent betragen
Etwas komplizierter wird es, wenn der Arbeitgeber die zweite Variante anbietet, bei der er lediglich einen Zuschuss gewährt. Damit sich die Betriebsrente für Beschäftigte lohnt, sollte der deutlich über dem gesetzlichen Minimum von 15 Prozent liegen. Verbraucherschützer nennen 25 bis 30 Prozent als untere Grenze.
Der Hintergrund: Da ein Teil des Gehaltes in die Altersvorsorge fließt, reduziert sich das Bruttoeinkommen. Dadurch sinken Steuern und Sozialabgaben. Zu letzteren gehören aber auch die gesetzlichen Rentenbeiträge. Und niedrigere Beitragszahlungen führen dazu, dass die im Alter zu erwartende gesetzliche Rente schmaler ausfällt.
Gesetzliche Rente kann deutlich sinken
Hierzu ein Beispiel, das die Stiftung Warentest einmal durchgerechnet hat: Eine Arbeitnehmerin zweigt 37 Jahre lang 100 Euro von ihrem Bruttogehalt für die betriebliche Altersvorsorge ab, hinzu kommen 15 Euro vom Arbeitgeber. Wenn sie mit 67 Jahren in Rente geht, fällt die gesetzliche Rente durch die Entgeltumwandlung um 37 Euro im Monat niedriger aus. Legt man einen monatlichen Betriebsrentenbeitrag von 200 Euro zugrunde (ebenfalls wieder mit lediglich 15-prozentigem Arbeitgeberzuschuss), entsteht dadurch sogar ein Minus von 83,52 Euro in der gesetzlichen Rente (Quelle: Verbraucherzentrale).
Dies frisst also einen Teil der Betriebsrente wieder auf. Deshalb sollte der Arbeitgeberanteil so hoch wie möglich sein. Trotz der Minderung der gesetzlichen Rente kann dann unterm Strich immer noch ein schönes Plus stehen. In jedem Fall gilt der Tipp: Vorher alles gut durchrechnen lassen – am besten von einem Finanzexperten.