Darauf weist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hin.
Haben die Speisen nicht die gewünschte Temperatur, können Verbraucher alternativ einen Preisnachlass mit dem Lieferanten aushandeln. Dafür sollten sie die Temperatur aber prüfen, solange der Lieferant noch anwesend ist, raten die Verbraucherschützer. Sonst könnte die Beweisführung schwierig werden. Das gilt auch für falsche Lieferungen. Sie sollte man sofort reklamieren und gegebenenfalls eine neue Lieferung fordern.