Große Scheine, kleine Münzen Grenzen und Widerstände: Der richtige Umgang mit Bargeld
Berlin (dpa/tmn) - Einkaufen gehen und dabei nicht mit Kreditkarte, sondern bar bezahlen - so mögen es viele. Doch Verbraucher können dem Kassierer nicht immer große Banknoten wie einen 500-Euro-Scheinen hinhalten.
Handel, Gastronomie und Tankstellen sind berechtigt, dies auszuschließen. „Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit“, erläutert Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE) die Rechtslage. Anbieter können also eine bestimmte Art des Bezahlens vereinbaren und eben auch ausschließen.
Und Vorsicht: Auch bei der Akzeptanz von Münzgeld beim Einkaufen kann es Grenzen geben. „Niemand ist verpflichtet, mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen“, stellt Binnebößel klar. Grundlage hierfür ist Artikel elf der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates über die Einführung des Euro.
Kleingeld auf einen Schlag wieder loszuwerden, ist also mitunter gar nicht so einfach. Doch was ist, wenn das Sparschwein geschlachtet wurde und sich vor einem ein Berg an Euro-Münzen auftürmt? Keine Angst, Sparer bleiben nicht darauf sitzen. Sie können das Kleingeld am Schalter abgeben oder in Einzahlungsautomaten ihrer Hausbank einwerfen. In beiden Fällen bekommt der Kunde einen Einzahlungsbeleg für sein Girokonto. Es kann sein, dass die Gutschrift erst nach einigen Tagen erfolgt. Denn die Banken sind seit Anfang 2015 dazu verpflichtet, Münzen auf ihre Echtheit zu überprüfen.
Diese Überprüfung übernehmen überwiegend Werttransportunternehmen, wie Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin erläutert. Ist mit den Münzen alles in Ordnung, landet der Betrag einige Tage später auf dem Girokonto des Kunden. „Der Betrag wird dann rückwirkend valutengerecht, also mit der Wertstellung des Einzahlungstages, gutgeschrieben“, sagt Beller. Ob der Kunde Gebühren zahlen muss, ist je nach Institut und Kontomodell verschieden.
Bei den 393 deutschen Sparkassen entscheidet jedes Institut eigenständig, ob es Münzgeld von Kunden und eventuell auch von Nicht-Kunden annimmt und wie hoch die Gebühren dafür sind. Darauf weist Alexander von Schmettow vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hin. Da sich durch die Vorschriften der europäischen Bankenaufsicht die Münzgeldannahme verteuert habe, könnten Verbraucher nicht unbedingt davon ausgehen, dass jede Geschäftsstelle über die Zähl- und Prüfmaschinen verfügt.
Die verschiedenen Volks- und Raiffeisenbanken bieten ihren Kunden in der Regel den Service, Kleingeld in Scheine zu wechseln. Auch hier legt jedes Institut die Konditionen selbst fest. „Manche Institute bieten Münzeinzahlungsgeräte, andere wiederum erbitten das vorherige Rollieren der Münzen“, erklärt Cornelia Schulz vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Beim Rollieren wird das Kleingeld in Münzenrollenpapier eingewickelt, das im Schreibwarenhandel oder in der Bankfiliale erhältlich ist. Eventuell fallen auch Entgelte beim Umtausch an.
In den Filialen der Deutschen Bundesbank können Privatpersonen ihr Münzgeld kostenlos eintauschen. Den Tauschbetrag bekommen sie dabei in bar ausgezahlt. Allerdings müssen Verbraucher damit rechnen, dass sie „abhängig vom Kundenaufkommen und den lokalen Gegebenheiten nur bestimmte Mengen umtauschen können“, sagt Moritz Raasch von der Deutschen Bundesbank. Werden die festgelegten Mengen überschritten, nimmt die Bundesbank das Geld nur gegen eine Quittung entgegen. Den Umtauschbetrag können Kunden dann einige Tage später abholen.