Urteil gegen Abzocke Hohe Gebühren bei 0180-Nummern: Widerspruch möglich

Koblenz (dpa/tmn) - Wer bei Fragen zu einem Vertrag eine 0180-Nummer wählt und danach extra Telefonkosten zahlen soll, kann dagegen Widerspruch einlegen. Der Verbraucher hat das Recht, die Zahlung zu verweigern, erläutert die Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Die Basis ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-568/15). Telefonate mit dem Unternehmen unter 0180-Nummern dürfen nicht teurer sein als Anrufe unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern. Das gilt aber nur dann, wenn Verbraucher bereits einen Vertrag wie ein Abonnement mit einem Unternehmen abgeschlossen haben. Aber auch in anderen Fällen gibt es Grenzen für die Entgelte bei 0180-Nummern. Verbraucher können das auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herausfinden.

So darf ein Anruf zum Beispiel bei einer 0180-1er-Nummer höchstens mit 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz zu Buche schlagen.

Ruft man einen Service-Dienst unter einer 0180er-Nummer an, legt das Telekommunikationsgesetz fest, dass der Anruf aus dem Festnetz höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf und aus dem Mobilfunknetz höchstens 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf betragen darf. Und die Abrechnung dürfe höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen.

Verbraucher können Verstöße gegen diese Regelung bei der Bundesnetzagentur melden. Dafür bietet die Behörde extra ein Online-Formular an.