„Aber Händler haben die Möglichkeit, das bei individualisierten Produkten auszuschließen“, erklärt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn die auf den Besteller zugeschnittene Ware - etwa ein Fußballtrikot mit dem eigenen Namen auf der Rückseite - lässt sich nicht noch anderen Kunden anbieten und verkaufen. Diese Information findet sich meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Im stationären Handel ist dies anders: Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es hier nicht, sondern nur ein Recht auf Umtausch bei mangelhafter Ware. „Es muss also einen Fehler geben“, erklärt Tryba. Diese Gewährleistung gilt zwei Jahre ab Verkauf. Stichproben der Verbraucherzentrale hätten aber ergeben, dass die Händler „überaus kulant“ seien und teils freiwillig längere Zeiträume zum Umtausch ermöglichen. „Für individualisierte Produkte gilt hier im Prinzip das gleiche“, sagt Tryba.