Keine Erwerbsminderungsrente bei Unfall ohne Führerschein
Darmstadt (dpa/tmn) - Vielen Verkehrsteilnehmern sind die sozialversicherungsrechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls, bei dem man strafbar gehandelt hat, nicht bekannt. So kann etwa der Rentenanspruch eines Versicherten auf dem Spiel stehen.
Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente kann wegfallen, wird der Versicherte strafrechtlich verurteilt, weil er zur Zeit des Unfalls ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts hervor (Az.: L 5 R 129/14), über die die Deutsche Anwaltauskunft informiert.
In dem verhandelten Fall fuhr der Mann ohne Führerschein. Mit 1,39 Promille verursachte er einen Verkehrsunfall und ist seitdem aufgrund der Verletzungen voll erwerbsgemindert. Das Amtsgericht verurteilte den 29-jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung. Die Rentenversicherung lehnte seinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab, weil er sich grob selbstgefährdend verhalten habe. Wer bewusst gegen Gesetze verstoße, die vor Schaden schützen sollen, könne keine Versicherungsleistungen beanspruchen.
Dem schlossen sich die Sozialgerichte in den zwei Instanzen an. Nach Auffassung des Landessozialgerichts kann die Rente versagt werden, wenn die Erwerbsminderung infolge einer strafbaren Handlung eingetreten ist. Voraussetzung sei eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung für ein Verbrechen oder ein vorsätzliches Vergehen.