Kolumne: Druck auf den Vermieter
Das Thema: Minderung und Zurückbehaltungsrecht
Düsseldorf. Wenn etwas mit der Wohnung nicht in Ordnung ist, kann der Mieter die Miete mindern - je nach Gewichtigkeit des Mangels um bestimmte Prozentsätze. Was bei welchem Mangel möglich ist, darüber beraten Mietervereine oder Anwälte. Weniger bekannt ist ein weiteres dem Mieter zur Verfügung stehendes Druckmittel: das Zurückbehaltungsrecht.
Übrigens: Wenn der Vermieter die Wohnung verkauft, ist der neue Vermieter für den Zustand der Immobilie verantwortlich. Die kürzlich vom Bundesgerichtshof ausgesprochene Konsequenz: Der Mieter muss die zuvor zurückbehaltenen Teile der Miete (nicht aber die geminderte Miete) an den alten Vermieter zurückzahlen. Wegen noch vorhandener Mängel muss er dann wieder Druck aufbauen - durch Mietminderung oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem neuen Vermieter.