Neues Freistellungsformular für Kapitalerträge
Berlin (dpa/tmn) - Für Sparer gibt es ab diesem Jahr ein neues Formular für den Freistellungsauftrag. Neu ist vor allem die notwendige Angabe der Steueridentifikationsnummer. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.
„Steuerzahler mit alten Freistellungsaufträgen müssen jedoch nicht in Panik verfallen“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Die bestehenden Anträge behalten bis zum 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit
Mit den Freistellungsaufträgen kann bei der Bank der Steuereinbehalt in Höhe des Sparerpauschbetrages vermieden werden. Über die Identifikationsnummer soll gewährleistet werden, dass die Finanzverwaltung schnell überprüfen kann, ob das maximal zulässige Freistellungsvolumen von 801 Euro für Ledige bzw. 1602 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten eingehalten oder überschritten wurde.