Klare Regeln Pfefferspray nur zur Selbstverteidigung einsetzen
Berlin (dpa/tmn) - Pfeffersprays mit der Aufschrift „Nur zur Tierabwehr“ kann man in Deutschland ohne Altersbeschränkung kaufen und mit sich führen. Für deren Verwendung gibt es jedoch klare Regeln.
Man darf Pfeffersprays nur einsetzen, wenn man selbst angegriffen wird oder jemandem in einer Notsituation helfen will, teilt die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin mit. Wer das Spray in gefahrlosen Situationen verwendet, macht sich strafbar. Handelt es sich also nicht um Selbstverteidigung oder Nothilfe, begeht man gefährliche Körperverletzung. Dies gilt auch für Sprays, die zur Abwehr von Menschen dienen. Für diese Sprays gelten jedoch insgesamt strengere Vorschriften: Laut Waffengesetz dürfen Jugendliche sie erst im Alter von 14 Jahren erwerben und bei sich tragen.