Mahnverfahren Rundfunkbeiträge: Inkassofirmen dürfen früher eintreiben

Düsseldorf (dpa/tmn) - Säumige Rundfunkbeitragszahler können ab 2017 schon deutlich früher Post von Inkassofirmen bekommen als bisher. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

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Grund dafür ist eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten. Bislang musste vor der Beauftragung eines Inkassounternehmens zunächst ein Vollstreckungsversuch durch Behörden - also etwa einen Gerichtsvollzieher - unternommen werden. Durch die Änderungen können Inkassounternehmen nun schon vor dem Gerichtsvollzieher aktiv werden.

Dieser Schritt soll nach Angaben des Beitragsservice einerseits Behörden entlasten: Durch den Einsatz von Inkassounternehmen verspricht sich der GEZ-Nachfolger zudem eine schnellere Klärung offener Mahnverfahren. Andererseits entfielen für Betroffene möglicherweise einige unangenehme Konsequenzen eines hoheitlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens, etwa ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis.

Das beauftragte Inkassounternehmen soll per Brief mit säumigen Zahlern in Kontakt treten. Hausbesuche gebe es aber nicht. Ein verstärkter, flächendeckender Einsatz der Inkassofirma sei nicht geplant, wie ein Sprecher des Beitragsservice erklärte. Man wolle sich diesen Weg aber offenhalten.

Ausstehende Beiträge sollen dem Sprecher zufolge weiterhin bevorzugt vom Beitragsservice selbst nach einem mehrstufigen Mahnverfahren mit Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheiden und Mahnschreiben eingefordert werden, bevor ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird.