Schuldner muss unberechtigte Eigenheimzulage zurückzahlen

Stuttgart (dpa/tmn) - Finanzämter dürfen zu Unrecht gezahlte Eigenheimzulagen von insolventen Wohnungsbesitzern zurückfordern. Diese können die Forderung unter Umständen auch nicht an ihren Insolvenzverwalter abwälzen.

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Im konkreten Fall war ein Mann im Laufe des Insolvenzverfahrens aus seiner Eigentumswohnung ausgezogen. Diese Wohnung wurde im Jahr darauf verkauft. Das Finanzamt zahlte für jenes Jahr aber noch die Zulage an den Insolvenzverwalter. Der nutzte das Geld, um Insolvenzschulden zu begleichen.

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens informierte der Mann das Finanzamt über den Auszug. Das Amt forderte die Eigenheimzulage für das fragliche Jahr deshalb zurück. Zu Recht, entschieden die Richter. Die Ansprüche richten sich gegen den Leistungsempfänger, nicht den Insolvenzverwalter, hieß es zur Begründung. Der Treuhänder hatte als gesetzlicher Vertreter gehandelt. Die Insolvenzmasse wurde durch die Zulage ohne rechtlichen Grund bereichert. Der Mann muss als vormaliger Insolvenzschuldner für die Verbindlichkeiten einstehen.

Das Finanzamt sei in dem Fall kein Insolvenzgläubiger. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden (Az.: 1 K 1231/13). Grund: Der Rückforderungsanspruch bestand zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht. Auch der Zeitpunkt des Auszugs, der zu der Rückforderung führte, lag erst nach der Verfahrenseröffnung.