Hinterbliebenenrente Sterbevierteljahr: Vorschuss auf Witwerrente beantragen

Berlin · Der Tod des Ehepartners oder der -partnerin ist eine Ausnahmesituation. Finanziell entlasten kann in dieser Zeit ein Vorschuss der Rentenversicherung. Was Betroffene wissen müssen.

Wenn der verstorbene Ehepartner bereits Rente bezogen hat, können Witwen oder Witwer innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente beantragen.

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Nach dem Verlust des Partners stehen Witwen und Witwer vor vielen Herausforderungen. Neben dem emotionalen Verlust spielt auch das Thema Geld häufig eine Rolle. Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen, besteht zur Überbrückung die Möglichkeit, bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente zu beantragen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) aufmerksam.

Grundlage ist das sogenannte Sterbevierteljahr. Gemeint sind damit die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen. In dieser Zeit können Witwen und Witwer die volle Rente, die ihrem verstorbenen Ehepartner oder ihrer verstorbenen Ehepartnerin zugestanden hätte, in einer Summe im Voraus ausgezahlt bekommen. Das gilt sowohl bei Hinterbliebenen mit einem Anspruch auf eine große als auch auf eine kleine Witwen- oder Witwerrente. Das eigene Einkommen werde in dieser Zeit nicht angerechnet, so die DRV.

Der Vorschuss muss aber innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt werden. Dazu gibt es bei der Rentenzahlstelle, dem Renten Service der Deutschen Post AG, ein passendes Änderungsformular, informiert die DRV weiter. Dieses Formular muss ausgefüllt und ausgedruckt werden und unterschrieben mit dem Original der Sterbeurkunde an den Renten Service geschickt werden. Bei der Beantragung der Vorschusszahlung unterstützt in der Regel auch das Bestattungsinstitut.

Zudem müssen Betroffene einen formellen Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Wird eine Hinterbliebenenrente bewilligt, wird der gezahlte Vorschuss verrechnet.

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(dpa)