Verbraucherschützer scheitern vor Gericht gegen Deutsche Bank

Karlsruhe (dpa) - Niederlage für Verbraucherschützer: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Rahmenvereinbarung der Deutschen Bank mit ihren Privatkunden für wirksam erklärt.

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Die Vereinbarung über den Einbehalt von Provisionen aus Wertpapiergeschäften sei weder intransparent, noch benachteilige sie die Kunden unangemessen, hieß es am Dienstag (14. Januar) beim BGH in Karlsruhe.

Damit scheiterte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit einer Klage gegen das Kreditinstitut. In der Vereinbarung erklärte der Kunde sich damit einverstanden, dass die Bank die Provisionen aus Wertpapiergeschäften behalten darf.

Die unter Juristen umstrittene und bislang vom BGH nicht entschiedene Frage, ob Banken überhaupt Provisionen aus Wertpapiergeschäften behalten dürfen, hat das Gericht nicht entschieden. Das sei in diesem Fall nicht notwendig gewesen, sagte der Senatsvorsitzende Ulrich Wiechers.