Erbrechtstipp Vermieter stirbt: Erben können nicht direkt Geld verlangen
Mönchengladbach (dpa/tmn) - Wer in einer geerbten Immobilie lebt, muss für diese Nutzung nicht zwingend eine Entschädigung an Miterben zahlen. Vorher müssen die Miterben eine Neuregelung der Verwaltung und Nutzung der Immobilie verlangen.
28.09.2016
, 04:53 Uhr
Es reicht nicht, wenn sie lediglich eine Zahlungsaufforderung stellen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Mönchengladbach hervor (Az.: 11 O 1/16), wie die Zeitschrift „NJW-Spezial“ (Heft 19/2016) berichtet.