Verbraucherschützer warnen Vorsicht vor ICOs! Wie Anleger unseriöse Anbieter erkennen

Berlin (dpa/tm) - ICO - diese drei Buchstaben sind derzeit häufig zu lesen. Die Abkürzung steht für Initial Coin Offering. Dabei handelt es sich um eine Variante des Crowdinvestings, bei dem ein Unternehmen von privaten Anlegern Kapital einsammelt, erklärt der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen.

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Bei ICOs werden neue Kryptowährungen erzeugt, die interessierte Anleger kaufen können, erklärt der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen. Nach Erkenntnissen der Verbraucherschützer nutzen aber auch dubiose Anbieter den Hype. Anleger werden von diesen mit dem Argument geködert, bei einer neuen, erfolgversprechenden Kryptowährung von Anfang an dabei zu sein. Doch oft wollen die Anbieter nur an das Geld der Verbraucher kommen. Wann Anleger misstrauisch werden sollten:

- Werbung machen: Bei manchen Angeboten sollen Anleger nicht nur die neuen Kryptowährungen bekommen. Wer neue Anleger wirbt, bekommt zusätzlich weitere Vergütungen, so das Versprechen. Nach Ansicht der Marktwächter versteckt sich dahinter aber oft ein Schneeballsystem.

- Spärliche Angaben: Informationen über die Anbieter sind mitunter spärlich. Oft fehlen auf den Internetseiten konkrete Ansprechpartner, häufig ist ein Firmensitz im Ausland oder gleich in mehreren ausländischen Staaten angegeben. Dokumente, die einen sachlichen Überblick über Risiken und Chancen des Unterfangens geben sollten, sind oft knapp und unvollständig.

- Schlechte Bedingungen: In den Geschäftsbedingungen mancher Angebote finden sich Klauseln, die Verbraucher benachteiligen. So behalten sich Anbieter etwa vor, die Gebühren und Bedingungen jederzeit und ohne Hinweis an die Mitglieder zu ändern. In anderen Fällen wollen Anbieter Nutzerkonten nach eigenem Ermessen schließen.