Vertrag mit Bestatter Vorsorge für die eigene Beerdigung

Berlin (dpa/tmn) - An den eigenen Tod zu denken, fällt vielen schwer. Allerdings kann es gute Gründe geben, Kosten und Details der eigenen Beerdigung bereits vorab zu regeln.

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„Wer seine Bestattung selbst regelt, kann viel sicherer sein, dass später auch nach seinen Vorstellungen vorgegangen wird“, sagt Dietmar Kurze von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Einerseits werde den Angehörigen eine Last abgenommen. Andererseits können Verbraucher damit verhindern, dass die Angehörigen anders handeln, als es sich der Betroffene wünscht. Zudem gebe es viele Menschen, die niemanden haben, der die Angelegenheiten der Beisetzung gut und verlässlich organisieren kann.

„Vorsorger sollten aber unbedingt beachten, dass die Zahlung gesichert ist“, sagt Kurze. Das gehe zum Beispiel über eine Treuhand. „Sonst kann es sein, dass das Geld weg ist, wenn das Bestattungsunternehmen nicht mehr existiert.“

Doch wie läuft der Vertragsabschluss und die Absicherung genau ab? Der Kunde spricht mit dem Bestatter zunächst über seine konkreten Wünsche, erklärt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter. In dem Vertrag kann der Kunde etwa den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege regeln.

Anschließend erstellt der Bestatter ein Angebot. Gemäß dem Kostenvoranschlag schließt der Kunde dann einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand. Das Kapital werde dann verzinslich angelegt, so Neuser. Die Höhe des Treuhandvermögens wird dem Vorsorger mindestens einmal im Jahr über den Bestatter mitgeteilt.

„Ein Vertrag mit einer Treuhandgesellschaft ist sinnvoll, wenn der Kunde seine Bestattung auf einen Schlag im Voraus bezahlen und es vor dem Zugriff des Sozialamts schützen will“, sagt Marion Weitemeier von der Stiftung Warentest. Die Stiftung hat zuletzt vier Treuhandgesellschaften zur Bestattungsvorsorge verglichen. Ein Ergebnis: Das Geld der Kunden ist bei drei Gesellschaften gut geschützt.

Der Vorsorgevertrag kann jedoch auch Nachteile mit sich bringen: „Vorzeitig zu kündigen, kann teuer werden“, sagt Weitemeier. Die Warentester hätten Verträge gefunden, die bei einer Kündigung bis zu 20 Prozent der Auftragssumme verlangen. Verbraucher sollten sich daher die Bedingungen gut durchlesen, bevor sie ihn unterzeichnen.

Wer seine Beerdigung angesichts dieser Risiken doch nicht gleich komplett bezahlen will, hat Alternativen. „Verbraucher können beispielsweise einen persönlichen Testamentsvollstrecker benennen, entsprechend bevollmächtigen und diesen später die Angelegenheiten der Beerdigung erledigen lassen“, empfiehlt Kurze.

Außerdem können Verbraucher eine sogenannte Bestattungsverfügung hinterlassen. Darin halten sie formlos fest, wer zuständig ist und wie die Bestattung später aussehen soll. „Das hilft Angehörigen oder Freunden, die später tätig werden sollen, immer sehr.“ Diese Alternativen haben Kurze zufolge auch die Vorteile, dass sich Verbraucher nicht an einen bestimmten Bestatter binden und Änderungen einfacher vornehmen können.

Bei kleineren Vermögen lohne sich ein Testamentsvollstrecker allerdings nicht. Und auch die Bestattungsverfügung kann lückenhaft sein, wenn das Gespräch mit dem Bestatter nicht stattgefunden hat. Entscheidend ist zudem, dass Angehörige, der Testamentsvollstrecker, das Pflegeheim oder andere Kontaktpersonen wissen, dass eine Bestattungsvorsorge getroffen wurde und wo sie zu finden ist. „Sonst hilft auch die beste Vorsorge nichts“, stellt Kurze klar.