Vorteile des zentralen Testamentsregisters
Berlin (dpa) - Nachlassverfahren können künftig schneller ablaufen. Mit dem neuen zentralen Testamentsregister werde es einfacher, einen Überblick über die vorhandenen Dokumente zu bekommen, erklärt Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer in Berlin.
Nach einem kürzlich gefassten Beschluss des Bundesrates soll das Register ab 2012 bei der Bundesnotarkammer geführt werden. Bisher wurden vorhandene Testamente und Erbverträge bei rund 5200 Ämtern im ganzen Bundesgebiet registriert. Künftig sollen alle Dokumente, die für die Regelung eines Erbes relevant sind, zentral verwaltet werden. Gespeichert werde dabei nur, dass ein Testament existiert und bei welchem Notar es hinterlegt wurde, sagt Diehn. Der Inhalt der Verfügung werde nicht erfasst.
Die Suche nach Testamenten und Erbverträgen wird Diehn zufolge damit künftig leichter. Denn bisher seien hinterlegte Testamente auf gelben Karteikarten registriert worden, die im ganzen Bundesgebiet archiviert worden sind. Inzwischen hätten sich bis zu 20 Millionen Karten angesammelt.
Das neue Register umfasst allerdings nur Unterlagen, die bei einem Notar oder einem Gericht hinterlegt wurden. Für privatschriftliche Testamente, die zu Hause aufbewahrt werden, bestehe keine Registrierungsmöglichkeit.