Zum einen gibt es das sogenannte Oder-Konto - bei diesem kann jeder Kontoinhaber grundsätzlich allein über das Konto verfügen. Zum anderen gibt es das sogenannte Und-Konto - hier bedarf jede Verfügung eines Kontoinhabers der Zustimmung des anderen.
Wer sich für ein „Und-Konto“ entscheidet, sollte mittels einer Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass im Notfall - zum Beispiel bei einer schweren Krankheit - die Bankangelegenheiten vom jeweils anderen Partner geregelt werden können. Gleiches gilt für den Fall, dass jeder Partner sein eigenes Konto behält. Vordrucke für entsprechende Vollmachten bieten die Kreditinstitute an.