Wichtig dabei zu beachten: Bei einer Kontopfändung müssen Betroffene rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen, um den unpfändbaren Betrag zu schützen.
Wer bislang nichts unternommen hat, sollte noch vor Auszahlung des Weihnachtsgeldes Ende November handeln, raten die Verbraucherschützer. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale findet sich ein kostenloser Musterbrief.