Drei Fragen an... Wer zahlt bei Wasserschaden durch smarte Waschmaschine?
Berlin (dpa/tmn) - Mit einem guten Gefühl gehen die wenigsten aus dem Haus, wenn die Wasch- oder Spülmaschine noch läuft. Sie könnte auslaufen. Die Folgeschäden können teuer werden. Selbst Funktionen wie der Aquastop - ein Mechanismus, der im Notfall die Wasserzufuhr unterbricht - beruhigen nicht.
Hersteller von Hausgeräten vernetzen nun auch noch die neuen Geräte - man kann also aus der Ferne den Spül- oder Waschgang starten und laufen lassen, während man aus dem Haus ist. Wer zahlt dafür eigentlich im Schadenfall? Das ist immer abhängig vom Einzelfall, sagt Andreas Hahn, Referent beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Frage: Darf die Waschmaschine bei Abwesenheit laufen?
Antwort: Es ist unproblematisch, wenn Sie den Müll rausbringen oder kurz zum Bäcker gehen. Sie stehen ja auch nicht ständig neben der Maschine, wenn Sie im Haus sind. Es gibt hier aber keine Grundregel. Es gibt nur den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit, bei dem die Versicherungsunternehmen Leistungen kürzen können. Wenn Sie das Gerät anschalten, über das Wochenende verreisen, und dann passiert etwas und es plätschert munter das Wasser, weil sie zudem keinen Aquastop haben - das wäre grob fahrlässig.
Frage: Ist man mit dem Aquastop also auf der sicheren Seite?
Antwort: Das ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Mein Rat ist: Verhalte dich so, wie du dich auch ohne Versicherung verhalten würdest. Dazu zählt auch ein Aquastop, der zudem nachrüstbar ist. Wenn Sie wissen, dass Ihre Maschine schon tropft und Sie lassen sie trotzdem nach der Abfahrt zum Wochenendausflug laufen, wird es schon kritisch.
Der Versicherer wird sich jeden Einzelfall und alle Umstände ansehen und entscheiden, ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und zu welchem Grad. Es gibt ja nicht nur alles oder nichts. Wenn es ein leichter Fall ist, kann es sein, dass zehn Prozent gekürzt werden. Wenn es ein besonders schwerer Fall ist, können es auch bis zu 100 Prozent sein.
Frage: Moderne Hausgeräte sind vernetzt und mit dem Smartphone aus der Ferne steuerbar. Welche Folgen hat dies für die Versicherung?
Antwort: Ob Sie die Maschine über eine Zeitschaltuhr programmieren oder über Ihr Smartphone anschalten, macht an sich keine Obliegenheitsverletzung aus. Die Frage ist, wie sieht die Gesamtgemengelage aus. Auch in solchen Fällen würde ein Versicherer den Einzelfall prüfen. Das gilt auch beim Bügeleisen, dem Herd oder der Kerze. Mein zweiter Rat: In den Versicherungsprodukten gibt es auch die Möglichkeit, dass der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Das kann man ganz normal beantragen.