Gründen ohne Startkapital Wie man einen Verein ins Leben ruft
Freiburg (dpa/tmn) - Die Pflege der Mundart in einer bestimmten Region, das gemeinsame Fußballspiel oder Hilfe für bedrohte Tierarten - Vereine haben vielfältige Ziele. Um einen Verein zu gründen, braucht es eigentlich nicht viel.
„Jeder Erwachsene in Deutschland kann zusammen mit anderen einen Verein gründen“, erklärt Christoph Hüttig von der Stiftung Mitarbeitin Freiburg. Bei einem einfachen Verein braucht ein Gründer mindestens einen weiteren Gleichgesinnten, bei einem im Vereinsregister eingetragenen Verein müssen es mindestens sieben Personen zur Gründung sein.
Knapp 600 000 eingetragene Vereine (e.V.) waren Ende 2015 bundesweit registriert, wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums in Berlin sagt. Seit 1995 ist ihre Zahl kräftig gestiegen: Damals gab es etwa 410 000 eingetragene Vereine in Deutschland.
Das Fundament eines Vereins ist die Satzung. Bei deren Erstellung sollten Vereinsgründer idealerweise auf professionelle Hilfe setzen, erklärt René Hissler. Der ehrenamtliche Vereinsberater ist Vorstand des Bundesverbands Deutscher Vereine & Verbände (bdvv).
Eine erste Orientierung bieten vielfach erhältliche Mustersatzungen. „Diese werden von Vereinsgründern oft einfach für die eigene Satzung kopiert, aber davon ist abzuraten“, sagt Hissler. Besser sei es, die Satzung individuell auf den eigenen Verein hin zugeschnitten zu erstellen. Das biete Arbeits- und Rechtssicherheit.
In die Satzung gehören der Vereinsname, der Ort des Vereins sowie die Angabe, ob er eingetragen werden soll. Weitere Bestandteile der Satzung: seine Ideen und Ziele, Regelungen zum Ein- und Austritt von Mitgliedern, die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, die Protokollierung von Beschlüssen. Wer im Vorstand des Vereins ist und wie und wann die Mitgliederversammlung einberufen wird, muss ebenfalls in der Satzung zu lesen sein.
Sobald die Satzung steht, wird eine Gründungsversammlung einberufen. Gibt sie für die Satzung grünes Licht, dann ist der Verein gegründet. Es spricht viel dafür, den Verein ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Einer der Vorteile: „Der eingetragene Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen“, erläutert Hissler. Zudem ist der Vorstand vor wirtschaftlichen Risiken geschützt. Beim nicht eingetragenen Verein können Mitglieder dagegen auch privat haften - für den Einzelnen kann es dann richtig teuer werden.
Nur ein eingetragener Verein ist voll rechtsfähig und kann zum Beispiel Grundbesitz erwerben. „Die Eintragung ins Vereinsregister läuft über einen Notar“, erläutert Hüttig. Der Notar lässt den Verein beim Registergericht, das sich beim jeweiligen Amtsgericht befindet, eintragen. Das ist mit Kosten verbunden. Sie belaufen sich je nach Bundesland auf 70 bis 130 Euro, wie Hüttig sagt. Der Betrag setzt sich aus Gebühren für den Notar, für die Eintragung und für Veröffentlichungskosten des Registergerichts zusammen. Für die Gründung eines Vereins ist kein Startkapital erforderlich.
Steuerlich von Vorteil ist es, wenn der Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wird. „Dafür schaut sich der Fiskus die Satzung aber sehr genau an“, erklärt Hissler. Als gemeinnützig wird ein Verein anerkannt, wenn sein Zweck eine der Vorgaben erfüllt, die unter Paragraf 52 der Abgabenordnung (AO) aufgelistet sind. Darunter fällt etwa die Förderung des Sports, des Denkmalschutzes, des Naturschutzes oder der Wohlfahrtspflege.
Ist die Gemeinnützigkeit gegeben, dann schickt das Finanzamt dem Verein einen Freistellungsbescheid. Das bedeutet, dass es Freibeträge nach dem sogenannten Ehrenamtsstärkungsgesetz bis 2400 Euro und bei der Körperschaftsteuer bis 35 000 Euro, bei Sportvereinen bis zu 45 000 Euro jährlich gibt.
Weitere Vorteile der Gemeinnützigkeit: Eine Steuererklärung muss nicht jährlich, sondern nur alle drei Jahre gemacht werden. Zudem kann ein gemeinnütziger Verein Spendenbescheinigungen ausstellen - den gespendeten Betrag kann dann wiederum der Gönner steuermindernd geltend machen.
Ein Verein kann, muss aber nicht zwingend eine Geschäftsstelle haben. „Bei der Eintragung muss lediglich ein Vertretungsberechtigter mit einer Postadresse benannt werden“, erklärt Hüttig. Von Vorteil ist es, wenn der Verein über eine eigene Webseite verfügt. Darüber kann dann auch für die Ziele des Vereins geworben werden.