Wie Privatversicherte in günstigere Tarife wechseln können
Berlin (dpa/tmn) - Sie steigen und steigen: die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV). Vielen Mitgliedern macht das zu schaffen. Wer den Aufschlag nicht zahlen kann oder will, kann seinen Versicherer nach Alternativen fragen.
„Privatversicherte können jederzeit und in jedem Alter den Tarif wechseln“, betont Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) in Berlin. Denn der Anspruch auf einen Tarifwechsel ist rechtlich verankert - im Versicherungsvertragsgesetz. Allerdings machen einige Versicherer ihren Kunden einen solchen Wechsel alles andere als leicht.
Ulrike Steckkönig von der Stiftung Warentest in Berlin berichtet von einem Privatversicherten, dessen Anfrage nach Möglichkeiten für einen Tarifwechsel erst nach mehrmaligem Anmahnen beantwortet wurde - und das in einer für Laien absolut unverständlicher Lesart. Privatversicherte müssen dies keinesfalls akzeptieren, betont Heck. Wer Kosten sparen möchte oder muss, sollte seinen Versicherer schriftlich auffordern, dass er beraten werden will, rät Steckkönig. Versicherte sollten sich nicht damit abwimmeln lassen, dass es keine geeigneten Angebote für einen Wechsel gebe. „In solchen Fällen kann mit Hilfe eines Versicherungsberaters die Aussage überprüft werden.“
Liegt ein Angebot für einen Tarifwechsel vor, sollten Versicherte sehr genau hinschauen - und dabei nicht einfach auf den günstigeren Preis setzen. Steckkönig rät davon ab, im neuen Tarif auf wesentliche Leistungen zu verzichten.
Wer bei seinem derzeitigen Versicherer bleiben möchte, hat mehrere Möglichkeiten, um bei den Beiträgen zu sparen. „Einige Versicherungsunternehmen haben junge Leute in neu geschaffene Tarife aufgenommen, während in anderen Tarifen Ältere sich quasi geschlossen befanden“, erläutert Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Ältere können nun verlangen, aus einem geschlossenen in einen aktuell angebotenen Tarif zu wechseln - bei gleichen Leistungen.
Alternativ können Versicherte auch einen Selbstbehalt zum Beispiel von jährlich 600 Euro vereinbaren und so zu einem günstigeren Monatsbeitrag kommen. Der Versicherte muss dann im Jahr für alle Arztrechnungen bis zu einem Betrag von 600 Euro selbst aufkommen, erst dann zahlt die Kasse.
„Diejenigen, die einen besonders preiswerten Tarifvertrag benötigen, können als Privatversicherte auch in den sogenannten Standardtarif wechseln“, erklärt Heck. Dieser Tarif steht Bestandskunden offen - also Versicherten, die vor 2009 einer privaten Krankenkasse beigetreten sind. Er bietet Leistungen entsprechend denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an und kostet laut Heck im Schnitt etwa 280 Euro im Monat.
Eine weitere Möglichkeit: Der Versicherte wechselt in den Basistarif. Dann zahlt er maximal so viel wie für den durchschnittlichen Höchstsatz in der GKV - also derzeit rund 630 Euro im Monat. Möglich ist dies für Versicherte, die seit 2009 in der PKV Mitglied sind und solche, die vor 2009 beigetreten sind - sofern sie mindestens 55 Jahre alt sind, Rente oder Pension beziehen oder hilfebedürftig im Sinn des Sozialrechts sind. Sowohl im Basis- als auch im Standardtarif richtet sich die Ärztevergütung nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte - nur sind deutlich geringere Honorarsätze festgelegt. „Für langjährig Privatversicherte, die sich im Alter die Beiträge nicht mehr leisten können, ist der Standardtarif in der Regel der am besten geeignete Notausgang“, erklärt Steckkönig.
Sie warnt vor einer Falle, in die Bestandskunden beim „normalen“ Tarifwechsel tappen könnten: Wer einen Tarif vor 2009 unterschieben hat und nun einen sogenannten Unisextarif neu abschließt, verliert für immer sein Recht, im Alter in den Standardtarif zu wechseln. „Ihnen bleibt dann nur noch der Basistarif als Ausweg.“ Unisextarife gibt es seit dem 21. Dezember 2012 - die Beiträge werden dabei unabhängig vom Geschlecht kalkuliert.
Wer bei seiner Kasse einen Tarifwechsel-Antrag stellt, sollte diesen mit einer Frist versehen, rät Steckkönig. Zieht sich das Procedere monatelang hin, können Versicherte nicht nur die Tarifumstellung rückwirkend verlangen. „Eventuell muss der Versicherer ihnen dann auch Anwaltskosten erstatten.“ Sollte der Wechsel nicht klappen, können sich Versicherte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren, erklärt Steckkönig.