Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Geldanleger sollten die Steuerbescheinigung ihrer Bank genau prüfen und sich möglicherweise zu viel abgeführte Steuern zurückholen. Das rät die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften.

Viele Sparer müssten gar keine Steuern auf ihre Zinsen und Dividenden zahlen, weil sie im vergangenen Jahr Kapitaleinkünfte von weniger als 801 Euro hatten. Bei Ehepaaren waren es 1602 Euro. Bis zu dieser Grenze - dem Sparerpauschbetrag - sind Einnahmen aus Geldanlagen steuerfrei.

Voraussetzung dafür, dass die Bank die Abgeltungsteuer nicht automatisch an den Fiskus abführt, sei aber ein Freistellungsauftrag. Wer das für ein Konto oder Depot versäumt oder die Summe auf seine unterschiedlichen Konten ungünstig verteilt hat, führe Steuern ab - auch wenn seine Gesamteinnahmen unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Wer zu viel gezahlte Steuern zurückbekommen möchte, müsse ein Kreuz in Zeile 5 der Anlage KAP seiner Einkommensteuererklärung machen und die jeweiligen Geldbeträge angeben.

Auch wer ein geringes Einkommen und damit einen Steuersatz von weniger als 25 Prozent hat, sollte beim Finanzamt zu viel gezahlte Beträge geltend machen. Diese Sparer müssten ein Kreuz in Zeile 4 machen und sämtliche Kapitalerträge sowie die gegebenenfalls bereits gezahlte Abgeltungsteuer in der Anlage KAP aufführen.